Ausbildungsvergütung

Auszubildende verdienen eine angemessene Vergütung. Sie ist so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt (§ 10 Abs. 1 BBiG). Wird eine nicht angemessene Vergütung in den Vertrag aufgenommen, kann der Vertrag nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden!

Die angemessene Bruttovergütung für Auszubildende in der Milchwirtschaft beträgt laut Tarifvertrag ab 01.08.2024:

  1. Ausbildungsjahr: 1.158 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.281 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.444 €

Bei zweijähriger Ausbildung gelten die Sätze des zweiten und dritten Ausbildungsjahres.

Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung)

Nimmt der Auszubildende im Betrieb Sachleistungen in Anspruch, so sind diese in der Regel Teil der Bruttoausbildungsvergütung. Das heißt, sie sind bei Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit zu berücksichtigen.

Sie werden bei Abrechnung der Vergütung in Höhe der jährlich festgesetzten Sachbezugswerte (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) vom verbleibenden Nettolohn abgezogen, aber nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.

Können Auszubildende während der Zeit, für die die Vergütung zu zahlen ist, aus berechtigtem Grund keine Sachleistungen, wie zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung, abnehmen, so sind diese entsprechend der Höhe der Sachbezugswerte nicht abzuziehen bzw. bei automatischem Abzug vom Lohn zurück zu erstatten!

Sozialversicherungspflicht

Auszubildende sind in jedem Fall sozialversicherungspflichtig. Die Anmeldung des Auszubildenden muss zu Beginn der Ausbildungszeit durch den Ausbildenden bei den entsprechenden Trägern erfolgen. Bei Fremdausbildung ist die gesetzliche Krankenkasse, bei Ausbildung im elterlichen Betrieb die landwirtschaftliche Krankenkasse zuständig.

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Ausbildung und die Integration in den Arbeitsmarkt durch verschiedenste Geldleistungen. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit unter dem Stichwort "Geldleistungen" in der Rubrik "Ausbildung, Berufs- und Studienwahl". Zur Antragstellung setzen Sie sich bitte mit der Agentur für Arbeit Ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes in Verbindung.