Meisterprüfung in der Pferdewirtschaft
- Ziel der Meisterprüfung
- Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung
- Fachrichtung
- Prüfungsleistungen und ihre Bewertung
- Informationsveranstaltungen
- Anmeldung zur Prüfung
- Kosten
- Fördermöglichkeiten
- Rechtsgrundlagen
- Kontakt
Ziel der Meisterprüfung
Das Ziel der Meisterprüfung ist in der Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung definiert. Die Meisterinnen und Meister sollen in der Lage sein, die Fach- und Führungsaufgaben wirtschaftlich und nachhaltig wahrzunehmen, Unternehmen eigenverantwortlich zu führen und auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen zu reagieren.
Die Prüfung ist in folgende Prüfungsteile gegliedert:
- Teil I: Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen
- Teil II: Betriebs- und Unternehmensführung
- Teil III: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung
Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und nachgewiesen werden:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Unternehmen der Pferdewirtschaft oder der Landwirtschaft mit Pferdehaltung oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Unternehmen der Pferdewirtschaft oder der Landwirtschaft mit Pferdehaltung oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in Unternehmen der Pferdewirtschaft oder der Landwirtschaft mit Pferdehaltung
Die Erfahrung zeigt, dass die sorgfältige Gestaltung dieser Praxisjahre von großer Bedeutung für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist. Die Zeit soll dazu dienen, ein breit gefächertes praktisches Wissen und ausreichende berufliche Erfahrungen zu sammeln. So ist auch ein Betriebswechsel zu empfehlen, um zum Beispiel unterschiedliche Arbeitsverfahren oder Betriebsstrukturen kennen zu lernen. Auch eine Berufspraxis in anderen Regionen im In- und Ausland kann der angehenden Fach- und Führungskraft wertvolle Erfahrungen vermitteln.
Aufbauend auf die gezielte Gestaltung der praktischen Tätigkeit nutzen Prüfungskandidatinnen und –kandidaten üblicherweise Lehrgänge für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Deutsche Reitschule bietet einen Vorbereitungslehrgang für den Teil I („Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen“) an. Die Termine sind dort zu erfragen. Vorbereitungslehrgänge für die Teile II („Betriebs- und Unternehmensführung“) und III (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung) werden durch die Bundesvereinigung der Berufsreiter angeboten. Informationen dazu erhalten Sie unter der unten aufgeführten Kontaktadresse.
Der Besuch der Lehrgänge ist keine Pflichtvoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung.
Fachrichtung
Die Gliederung des Berufes Pferdewirt/Pferdewirtin in Fachrichtungen spiegelt sich in der Meisterprüfung wider. Bei der Anmeldung zur Prüfung entscheiden Sie sich für eine der folgenden fünf Fachrichtungen:
- Pferdehaltung und Service,
- Pferdezucht,
- Klassische Reitausbildung,
- Pferderennen oder
- Spezialreitweisen.
Prüfungsleistungen und ihre Bewertung
Die Prüfungsinhalte und das Prüfungsverfahren sind in der Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin (Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (einschließlich Meisterprüfungen) im Bereich der Landwirtschaft und Hauswirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW geregelt (siehe unten).
Geforderte Prüfungsleistungen
Prüfungsteil „Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen“ (Teil I)
- Arbeitsprojekt:
Die/der Prüfungsteilnehmer/in reicht einen Aufgabenvorschlag aus ihrer/seiner Fachrichtung ein, sie werden bei der Auswahl des Themas berücksichtigt. Für die Durchführung stehen zwölf Monate zur Verfügung. Der Verlauf und die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und in einem Fachgespräch vorgestellt und erläutert. Das Fachgespräch soll nicht länger als 120 Minuten dauern. - Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben und dauert 180 Minuten.
Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“ (Teil II)
- Arbeitsprojekt
Bei dem Arbeitsprojekt soll die/der Prüfungsteilnehmer/in im Zeitrahmen von sechs Monaten eine komplexe Aufgabe bearbeiten, deren Inhalt für die weitere betriebswirtschaftliche Entwicklung des Betriebes von Bedeutung ist. Vorschläge des Prüflings sollen berücksichtigt werden. Der Verlauf und die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und in einem Fachgespräch vorgestellt und erläutert. Das Fachgespräch soll nicht länger als 45 Minuten dauern. - Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben und dauert 180 Minuten.
Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ (Teil III)
Dieser Prüfungsteil gliedert sich in den Abschnitt Berufsausbildung und den Abschnitt Mitarbeiterführung
Abschnitt Berufsausbildung
- Praktischer Teil:
Der praktische Teil besteht aus einer im Zeitrahmen von sieben Tagen schriftlich zu planenden und in 60 Minuten praktisch durchzuführenden Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll. Für die Ausbildungssituation werden vom Prüfling drei Vorschläge eingereicht, die bei der Auswahl des Themas durch den Prüfungsausschuss berücksichtigt werden. - Schriftliche Prüfung:
Im schriftlichen Teil sollen in 150 Minuten fallbezogene Aufgaben bearbeitet werden.
Abschnitt Mitarbeiterführung
Im Rahmen einer Fallstudie soll eine vorgegebene Situation der Mitarbeiterführung analysiert und die entsprechenden Handlungsoptionen schriftlich dargestellt werden. Dafür stehen 120 Minuten zur Verfügung. Das anschließende Fachgespräch dauert nicht länger als 20 Minuten.
Bewertung der Prüfungsleistungen
Bei der Bewertung der Leistungen haben die Arbeitsprojekte in den Teilen I und II bei der Ermittlung des Ergebnisses im jeweiligen Prüfungsteil das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird jeweils einfach gewichtet.
Bei der Bewertung des Prüfungsteils „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ gehen der Abschnitt Berufsausbildung zu 60% und der Abschnitt Mitarbeiterführung zu 40% in die Note dieses Prüfungsteils ein. Dabei hat im Abschnitt Berufsausbildung die Note für den praktischen Teil das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird einfach gewertet.
Die Gesamtnote der Meisterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den Noten der drei Prüfungsteile.
Prüfungsdauer und Bewertung im Überblick:
Prüfungsteil I | Prüfungsteil II | Prüfungsteil III |
---|---|---|
Pferdehaltung, Pferdeeinsatz Pferdezucht und Dienstleistungen | Betriebs- und Unternehmensführung | Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
Arbeitsprojekt - Durchführung: 12 Monate - Fachgespräch: 120 Minuten Bewertung: doppelt |
Arbeitsprojekt - Durchführung: 6 Monate - Fachgespräch: 45 Minuten Bewertung: doppelt |
Abschnitt Berufsausbildung |
Praktischer Teil -.Vorbereitung: 7 Tage - Durchführung: 60 Minuten - Fachgespräch: 30 Minuten Bewertung: doppelt |
||
Schriftliche Prüfung - 180 Minuten Bewertung: einfach |
Schriftliche Prüfung - 180 Minuten Bewertung: einfach |
Schriftliche Prüfung - 180 Minuten Bewertung: einfach |
Note Berufsausbildung: (Arbeitsprojekt x 2) + schriftliche Prüfung / 3 Gewichtung: 60 % |
||
Abschnitt Mitarbeiterführung | ||
Fallstudie - Bearbeitung: 120 Minuten - Fachgespräch: 20 Minuten Gewichtung: 40 % |
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Ermittlung des Prüfungsergebnisses | ||
Note Prüfungsteil I: (Arbeitsprojekt x 2) + schriftliche Prüfung / 3 |
Note Prüfungsteil II: (Arbeitsprojekt x 2) + schriftliche Prüfung / 3 |
Note Prüfungsteil III: Teilnote Berufsausbildung plus Teilnote Fallstudie mit jeweiliger Gewichtung |
Gesamtnote:
(Note Teil I + Note Teil II + Note Teil III) / 3 (Die Bildung einer Gesamtnote entfällt bei Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen) |
Informationsveranstaltungen
Pferdewirtschaftsmeisterprüfung
- Fachrichtung Klassische Reitausbildung
Derzeit wird jeder Prüfungsteil einmal im Jahr angeboten. Zu den Vorbereitungslehrgängen und dem Ablauf der Meisterprüfung bieten die Landwirtschaftskammer NRW, die Deutsche Reitschule und der Berufsreiterverband am 02.09.2024 einen Informationstag an.
Informationen und Kontakt
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Britta Gaehtgens
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-460
E-Mail: britta.gaehtgens@maillwk.nrw.de
Anmeldung zur Meisterprüfung
Die Anmeldung zur Meisterprüfung mit den erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte an die jeweils im Formular angegebene Adresse:
- Anmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt/in, Klassische Reitausbildung 138 KByte
- Anmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt/in, Pferderennen und Spezialreitweisen 150 KByte
Kosten
Die Gebühren für die Meisterprüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer NRW:
- Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 393 €
- Durchführung der Meisterprüfung: 1240 €
- Wiederholung nicht bestandener Meisterprüfung: 1240 €
- Durchführung der Meisterprüfung bei Befreiung von zwei Prüfungsteilen oder Wiederholung der Meisterprüfung bei Aufwand < 50 %: 620 €
Die Kosten der Vorbereitungslehrgänge sind in diesen Gebühren nicht enthalten!
Fördermöglichkeiten
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der Prüfung sind die
- Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin (Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung - PferdewMeistPrV) vom 27. Oktober 2015 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1825, 1934) und die
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (einschließlich Meisterprüfungen) im Bereich der Landwirtschaft und Hauswirtschaft 69 KByte
Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem
Die Meisterprüfung ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet und damit auf einer Ebene z. B. mit dem Bachelor und dem Fachwirt.
Mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann ein Hochschulstudium in jedem Beruf bzw. Studienfach aufgenommen werden. Einzelheiten dazu regeln die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer.
Informationen für Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums:
Informationen für das gesamte Bundesgebiet finden Sie z. B. beim Online-Studienführer:
Kontakt
Sie haben weitere Fragen? Ihr Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Britta Gaehtgens
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-460
E-Mail: britta.gaehtgens@maillwk.nrw.de
Stand: März 2024