Schulung nach Landesdüngeverordnung (LDüngVO) NRW für den Gartenbau

Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter, die Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften, dazu verpflichtet, im dreijährigen Rhythmus an einer sogenannten Schulung nach Landesdüngeverordnung NRW teilzunehmen.

Für Betriebe die erstmals zum 01.12.2022 Flächen in nitratsensiblen/eutrophierten Gebieten bewirtschaften, beginnt dieser Dreijahreszeitrau am 01.12.2022. Sofern Sie bereits im Jahr 2021 Flächen in nitratsensiblen/eutrophierten Gebieten bewirtschaftet haben, beginnt der Zeitraum entsprechend früher.

Ob sich Flächen Ihres Betriebes in diesem Zeitraum in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten befinden, können Sie anhand Ihrer Feldblocknummern (Schläge) schnell über das Excel-Tool der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ermitteln:

 Identifizierung § 13a-Flächen

Dieses Tool stellt eine Arbeitshilfe dar. Die rechtsverbindliche Quelle ist die Webanwendung ELWAS-WEB.de des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Eine Klickanleitung erhalten Sie hier:

Leitfaden ELWAS-WEB.de (PDF)

Wenn Ihre Flächen in einem nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebiet lagen/liegen, werden Sie ab 2024 bei Kontrollen aufgefordert, die Schulungsteilnahme durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen derzeit folgende Onlineschulungen an, durch dessen Teilnahme Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten werden:

Gemüsebau:

  • Freitag, 10.02.2023, 14.00-16.00 Uhr
  • Freitag, 24.02.2023, 14.00-16.00 Uhr
  • Freitag, 10.03.2023, 14.00-16.00 Uhr

Obstbau:

  • Freitag, 10.02.2023, 14.00-16.00 Uhr
  • Freitag, 24.02.2023, 14.00-16.00 Uhr
  • Freitag, 10.03.2023, 14.00-16.00 Uhr

Termine für weitere Fachsparten des Gartenbaus (Baumschule, Zierpflanzenbau etc.) werden noch folgen.

Veranstaltungsart

Onlineschulung über Microsoft Teams

Programm

Kostenpflichtige anerkannte Schulungsmaßnahme nach §§ 3 und 4 Landesdüngeverordnung NRW.

Teilnehmerbeitrag

Die Teilnahme an der Schulung kostet 25 € und die damit verbundenen Teilnahmebescheinigung 18 €, so dass eine Gesamtgebühr von 43 € erhoben wird.

Anmeldung

Termine Schulung nach LDüngVO NRW im Gartenbau & Anmeldung

Bitte füllen Sie das Formular für jede Person separat aus. Ihre Anmeldung wird nicht (!) per Telefon oder E-Mail bestätigt. Den Zugangslink mit weiteren Infos erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung.

Anmeldeschluss: jeweils drei Tage vor der Schulung

Vorabinformationen

  • Die Nutzung einer E-Mail-Adresse für mehrere Personen ist möglich!
  • Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer benötigt ein eigenes Gerät.
  • Für eine Bescheinigung müssen Sie an der gesamten Veranstaltung teilnehmen.
  • Die Veranstaltung wird mit „Microsoft Teams“ durchgeführt, Sie brauchen das Programm vorher nicht herunterzuladen! Es wird Ihnen zu der Veranstaltung per E-Mail ein Link zugeschickt, mit diesem Link öffnet sich zum Veranstaltungstermin dann das passende Fenster.
  • Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome und eines Kopfhörers oder Headsets. Bitte schalten Sie das Mikrofon aus. Nebengeräusche stören die Veranstaltung.
  • Es wird keine Kamera benötigt. Sofern eine vorhanden ist, lassen Sie diese bitte aus, da für das Videosignal sehr viel Datenvolumen benötigt wird.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Caroline Banna-Köthemann
Telefon: 0221-5340-585
E-Mail: caroline.banna-koethemann@maillwk.nrw.de