Wirtschaftsdünger-Einsatz und Meldepflichten
Zu den Wirtschaftsdüngern zählen laut Definition im Düngegesetz Stoffe, die bei der Haltung von Tieren anfallen und ebenso pflanzliche Stoffe, die im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft anfallen.
Alle Wirtschaftsdünger werden im Rahmen der DüV bei überbetrieblicher Aufnahme, bei der Düngebedarfsermittlung, Sperrfirsten etc. berücksichtigt.
- Checkliste Wirtschaftsdüngeraufnahme Gemüsebau
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- Aufnahme Wirtschaftsdünger innerhalb von NRW
- Aufnahme von Wirtschaftsdünger von außerhalb des Landes NRW - Was ist zu beachten?
- Herbstdüngung mit Wirtschaftdsdüngern im Gemüsebau
- Sonderregelung für Kompost bezüglich N-Obergrenze
Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern
Eine Analyse von Wirtschaftsdünger muss jeweils vor der Anwendung durchgeführt werden, wenn keine Richtwerte vorliegen. Dies gilt auch für überbetriebliche Verwertung von Pflanzen + Substratresten des Zierpflanzenbaus oder Containerware aus Baumschulen etc.
Vor Aufbringung von Wirtschaftsdüngern auf § 13 a Flächen (rote Flächen) muss immer eine Analyse durchgeführt werden. Ausgenommen sind hier lediglich Kompost, Festmist, sowie Erntereste und Pflanzen+ Substratreste aus dem Gewächshaus, wenn keine Richtwerte vorliegen.