Vorgehen bei organischer Düngung im Herbst

DBE für N

  • Ausschließlich Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren dürfen im Herbst ohne besondere Düngebedarf bzw. ohne DBE ausgebracht werden. Der Einsatz von Gülle, Hühnertrockenkot etc. oder Gärsubstrat ist im Herbst oder im Jahr der Vorbereitung der Spargelfläche nicht möglich.
  • Vor Aufbringung ist eine N-DBE für die nachfolgende Frühjahrskultur zu erstellen
  • Die Düngung ist als vorgezogene Düngemaßnahme der nachfolgenden Frühjahrkultur innerhalb von 2 Tagen nach Aufbringung zu dokumentieren.
    • Dabei ist die Mindestwirksamkeit des eingesetzten Kompostes oder Festmist anzusetzen.
  • Im darauffolgenden Jahr müssen wiederum 10 % des Gesamtstickstoffgehaltes in der DBE berücksichtigt werden (bei Kompost dürfen die 10 % auf drei Jahre aufgeteilt werden)
    Beispiel: Einsatz Champost im Herbst 2021. Dies gilt als vorgezogene Düngemaßnahme für den Blumenkohl im Frühjahr 2022 (Dokumentation mit 10 % Mindestwirksamkeit). Im Frühjahr 2023 sind 10 % des Gesamtstickstoffs bei der Düngebedarfsermittlung für Salat zu berücksichtigen.

DBE für P

  • Vor Aufbringung ist eine P-DBE für die nachfolgende Fruchtfolge zu erstellen
  • Es darf nicht mehr P gedüngt werden, als die Fruchtfolge entzieht.
  • Bei einem Bodengehalt von mehr als 20 mg P2O5/ 100g Boden (CAL-Methode) darf der P Entzug der Kultur von max. 3 Jahren berücksichtigt werden.
  • Bei niedrigeren Gehalten darf der Bedarf der Kultur von max. 6 Jahren berücksichtigt werden.

Sperrfristen

Eine Herbstdüngung mit Festmist von Huf-und Klauentieren, Champost oder Kompost ist auf nitratbelasteten Flächen bis zum 31.10. erlaubt, auf nicht nitratbelasteten Flächen bis zum 30.11.