Hinweise für einen erfolgreichen Zwischenfruchtanbau

Zwischenfruchtanbau im Gemüsebau – Erfahrungen aus den Modell- und Demonstrationsbetrieben

Die neue Düngeverordnung gibt vielen Betrieben Anlass, den Zwischenfruchtanbau diesen Herbst auszuweiten. Dadurch soll auf nitratbelasteten Flächen, die vor dem 1.10. abgeerntet werden, Stickstoff konserviert und Auswaschung verhindert werden. In den vergangenen vier Jahren wurde der Zwischenfruchtanbau der teilnehmenden Betriebe des Modell- und Demonstratationsvorhabens N-Optimierung im Freilandgemüsebau in NRW intensiv analysiert und optimiert. Die Erfahrungen können nun als Anhaltspunkte für andere Betriebe dienen. Zwischenfruchtanbau hat sich auf allen drei Betrieben als sinnvoll herausgestellt, nicht nur zur Verbesserung der N-Dynamik, sondern beispielsweise auch zur Verbesserung von Bodenwasserhaushalt und Erosionsschutz. Zwischenfrüchte sollten daher über die Verpflichtungen der DüV hinaus auf allen Flächen angebaut werden, auf denen die aktuelle Bodenfeuchte und Witterung ein gutes Auflaufen ermöglichen. Flächen, die in einem Gebiet mit einem langjährigen Niederschlagsmittel unter 550 mm liegen, sind vom verpflichtenden Zwischenfruchtanbau ausgenommen. In NRW kommt dies nach Ausweisung des LANUVs nur in der Zülpicher Börde vor. Gerade in nassen Jahren mit Überschwemmungsereignissen wie 2021 ist Zwischenfruchtanbau aber auch dort zu empfehlen, um die Bodenfruchtbarkeit und – struktur wieder zu verbessern.

Grundsätzlich wird empfohlen, Zwischenfrüchte so früh wie möglich auszusäen, um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Da die vergangenen Projektjahre von Trockenheit und Wärme geprägt waren, war die Bodenfeuchte im August auf defizitär bewässerten Flächen oft zu gering für eine erfolgreiche Zwischenfruchtaussaat. Gleichzeitig gab es im September auch noch keine N-Auswaschung und warme Herbsttemperaturen ermöglichten sortenabhängig eine gute Bestandesentwicklung auch noch bei Aussaaten bis Mitte Oktober. Auf intensiv bewässerten Flächen war eine Zwischenfruchtaussaat auch in trockenen Jahren ab Ende August möglich und zur Reduzierung des Auswaschungsrisikos auch angeraten.

In 2021 stellt Trockenheit bisher eher kein Problem dar. Das Risiko, dass Stickstoff nach der Mineralisierung der Ernterückstände schnell ausgewaschen wird, ist hingegen hoch. Die Zwischenfruchtaussaat sollte daher zügig nach der Ernte der Hauptkultur erfolgen. Ob eine späte Aussaat im Oktober bei den eher unterdurchschnittlichen Temperaturen dieses Jahr noch zu hinreichender Bestandesentwicklung führt, ist unklar.

Wahl der Zwischenfrucht in Abhängigkeit vom Aussaatzeitpunkt

Da Gemüseflächen später geräumt werden als z.B. Getreide, kommen nur spätsaatgeeignete Zwischenfrüchte in Frage. Für eine Zwischenfruchtaussaat im September haben sich in den vergangenen Jahren insbesondere Phacelia und Rauhafer bewährt. Grünroggen eignete sich als einzige Zwischenfrucht noch für späte Aussaaten Anfang/Mitte Oktober. Im direkten Vergleich bei einer Aussaat am 1. Oktober 2019 auf dem gleichen Schlag konnte die Rauhafer/Phacelia-Mischung jedoch mehr Stickstoff konservieren als der Grünroggen. Sollte sich 2021, anders als in den Vorjahren, im September der Trend einer eher kühl-feuchten Witterung fortsetzten, sollte evtl. bereits ab Mitte September eher Grünroggen als Phacelia verwendet werden.

Ebenfalls erprobt wurde eine Mischung von Phacelia, Rauhafer, Ramtillkraut und Klee. Letztere Mischungspartner entwickelten sich bei später Aussaat nur noch mäßig und wurden von Phacelia überwuchert. Auch Ölrettich wird mitunter als Mischungspartner verwendet, kommt aber aus phytosanitären Gründen nur für Fruchtfolgen mit geringem Kohlanteil in Frage. Bei allen Zwischenfrüchten sollte auf eine ausreichende Saatdichte geachtet werden. Je ungünstiger die Auflaufbedingungen sind (späte Aussaat oder Trockenheit), desto höher sollte die Saatdichte sein. Zwischenfrüchte zur Futternutzung haben sich in den Modellbetrieben bisher nicht bewährt, da sie schwer in deren typische Fruchtfolgen zu integrieren sind. Um einen ausreichenden Aufwuchs für eine Futternutzung zu haben, muss eine im September gesäte Zwischenfrucht, z.B. Weidelgras, bis Ende Mai des Folgejahres stehen. Eine rasche Folgepflanzung mit Porree führte zu einer schlechten Pflanzenentwicklung. Nach einer Wartezeit von 6 Wochen zeigten sich diese Probleme nicht mehr, jedoch steht dann die Fläche bis Mitte Juli nicht für Gemüse zur Verfügung.

Bespiele aus den Modellbetrieben

Ein Betrieb sammelte im Rahmen des Projekts 2018 erste Erfahrungen mit Zwischenfrüchten zur Verbesserung der Bodenstruktur und zur Verminderung der Erosion. Der Umbruch erfolgte zunächst noch vor Winter, da Frostgare und Befahrbarkeit der Felder im Frühjahr Priorität für den Betrieb hatten. Bezüglich der N-Auswaschung ist dieses Vorgehen jedoch problematisch, wie die Nmin-Proben zeigten. In den folgenden Wintern wurden die Zwischenfrüchte auf zunehmend mehr Flächen bis Januar oder Februar stehen gelassen, sofern die Flächen erst ab April bepflanzt werden. Die N-Auswaschung über Winter konnte dadurch reduziert werden. Boden – und Pflanzenanalysen zeigten, dass die Zwischenfrucht nach Salat 150 kg N/ha gebunden hatte. Verwendet wurde für Aussaaten bis Mitte September eine Mischung aus Phacelia, Rauhafer, Ramtillkraut und Klee, wobei Phacelia deutlich dominierte. Für spätere Aussaaten wurde Grünroggen verwendet. Das Auflaufen der Zwischenfrüchte stellte auch in trockenen Jahren auf den schweren Böden kein Problem dar, da die vorausgegangenen Gemüsekulturen ausreichend bewässert wurden und so genügend Restfeuchte im Boden war.

Ein anderer Betrieb nutzte vor Projektbeginn bereits eine Rauhafer-Phacelia-Mischung sowie Grünroggen als Zwischenfrucht. Rauhafer-Phacelia wurde zur Erfüllung der Greeningauflagen bis 1.10. ausgesät. Grünroggen wurde auf spät räumenden Flächen teilweise erst Ende November ausgesät. Eine hohe Saatdichte stellte einen dichten, jedoch gering entwickelten Bestand sicher. Problematisch war, dass der Grünroggen nicht nur spät ausgesät, sondern üblicherweise auch schon im Februar auf allen Flächen umgebrochen wurde. Der Aufwuchs war Ende Januar 2018 noch äußerst spärlich und die Wirkung bezüglich der Auswaschung bei einem Umbruch zu diesem Zeitpunkt sehr fraglich. Daher wurde in 2018 versuchsweise eine Fläche, bei der es der Kulturplan ermöglichte, erst Mitte April umgebrochen. Der Aufwuchs war hier schon deutlich üppiger. Der Betriebsleiter hatte ursprünglich Bedenken, ob Grünroggen zu diesem Zeitpunkt noch gut umgebrochen und eingearbeitet werden kann. Dies funktionierte für ihn dann überraschend gut. Die Struktur des Saatbeets stellte kein Problem für die folgende Knollenselleriepflanzung dar. In den Folgejahren wurde die Strategie beibehalten, auf Flächen, die erst spät bepflanzt werden, auch die Zwischenfrucht erst spät umzubrechen. Die Stickstoffauswaschung durch Frühjahrsniederschläge wurde dadurch messbar reduziert.