Zweijährige Fachschule
Abschluss: Staatlich geprüfte(r) Agrarbetriebswirt(in). Früher: Techniker
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt im Garten- und Landschaftsbau oder in den Sparten Friedhofsgärtnerei, Baumschule und Zierpflanzenbau, erfolgt in der zweijährigen Fachschule. Die Abschlussprüfung ist eine staatliche Prüfung, die gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen abgenommen wird. Nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis über die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt für Gartenbau" mit Angabe des jeweiligen Schwerpunktes ausgehändigt. Für Fachschülerinnen und Fachschüler, die die Allgemeine Fachhochschulreife erwerben möchten, bietet sich die Möglichkeit durch Teilnahme am ergänzenden Mathematikunterricht während der zweijährigen Schulzeit und abschließender Fachklausur diese zu erwerben.
Die Aufnahme erfolgt einmal im Jahr, zu Beginn des neuen Schuljahres in Nordrhein-Westfalen, in der Regel im Monat August. Mehrere halb- und ganztägige Lehrfahrten sowie eine einwöchige Exkursion dienen der Ergänzung und Veranschaulichung der Lerninhalte. Voraussetzung für die Aufnahme ist die abgeschlossene Lehrzeit mit Abschlussprüfung als Gärtnerin bzw. Gärtner sowie eine mindestens einjährige Gesellentätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung. Wehr- und Ersatzdienstzeiten können nicht angerechnet werden. Im Regelfall wird bei der Unterrichtsdurchführung vom Kenntnisstand der Gesellenprüfung ausgegangen. Praktische Übungen gleichen aber auch unterschiedliche Kenntnis- und Fertigkeitsniveaus der Studierenden eines Bildungsganges an.