Fortbildungen Sachkunde


Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem Sachkundigen regelmäßig wiederkehrend innerhalb von Dreijahreszeiträumen an Sachkundefortbildungen teilzunehmen. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW stellt für die Teilnahme an speziell anerkannten Sachkundefortbildungen die gesetzlich erforderliche Bescheinigung gegen eine Gebühr von 23 € aus.
Diese Fortbildungsveranstaltungen, die gesetzlich vorgegebene Rahmenbedingungen und Themen beinhalten müssen, werden häufig im Winterhalbjahr im Rahmen von Pflanzenbautagungen von den Kreisstellen angeboten.
Die aktuellen Termine finden Sie unter
Eine Gesamtübersicht der Fortbildungsveranstaltungen, die vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anerkannt sind, finden Sie hier beim Pflanzenschutzdienst:
Übersichten für die Pinnwand
Wann müssen Sie zur nächsten Fortbildung?
- Fortbildungsbeginn: 01.01.2013 (NICHT Ausstellungsdatum)
30 KByte
- Fortbildungsbeginn: Individueller Zeitraum (NICHT Ausstellungsdatum)
30 KByte
Sachkundelehrgang mit Prüfung:
Den Lehrgang mit Prüfung zur Erlangung der Sachkunde Pflanzenschutz für Anwender und/oder Abgeber bieten wir, bei ausreichend Anmeldungen, jährlich in den Herbstferien im Kreis Paderborn an.
Aktuelle Termine und Anmeldungen finden Sie unter
Eine Übersicht weiterer Lehrgänge in NRW finden Sie hier: