Fortbildungen Sachkunde


Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem Sachkundigen regelmäßig wiederkehrend innerhalb von Dreijahreszeiträumen an Sachkundefortbildungen teilzunehmen. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW stellt für die Teilnahme an speziell anerkannten Sachkundefortbildungen die gesetzlich erforderliche Bescheinigung gegen eine Gebühr von 23 € aus.
Diese Fortbildungsveranstaltungen, die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen und Themen beinhalten müssen, werden häufig im Winterhalbjahr im Rahmen von Pflanzenbautagungen von den Kreisstellen angeboten.
- Derzeit sind keine Fortbildungsveranstaltungen geplant.
Eine Gesamtübersicht der Fortbildungsveranstaltungen, die vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anerkannt sind, finden Sie hier beim Pflanzenschutzdienst:
Übersichten für die Pinnwand
Wann müssen Sie zur nächsten Fortbildung?
- Fortbildungsbeginn: 01.01.2013 (NICHT Ausstellungsdatum)
30 KByte
- Fortbildungsbeginn: Individueller Zeitraum (NICHT Ausstellungsdatum)
30 KByte
Sachkundelehrgang mit Prüfung:
Für 2023 ist ein Lehrgang im Herbst/Winter geplant.
Interessenten können sich bei Ferdinand Falke unter 0172 5248880 melden.
Eine Übersicht weiterer Lehrgänge in NRW finden Sie hier: