Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen

Fort- und Weiterbildungsverpflichtung für sachkundige Anwender und Verkäufer

Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem Sachkundigen, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel abgibt, regelmäßig wiederkehrend, innerhalb von Dreijahreszeiträumen, an Sachkundefortbildungen teilzunehmen, die vom Pflanzenschutzdienst anerkannt sind.

Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden.

Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW stellt nur für die Teilnahme an speziell anerkannten Sachkundefortbildungen die gesetzlich erforderliche Bescheinigung (Gebühr 23 €) aus. Anerkannt werden Fortbildungen, sofern sie die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen und Themen beinhalten, wobei rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz, Maßnahmen und Instrumente des integrierten Pflanzenschutzes sowie Umwelt- und Verbraucherschutzthemen im fachlichen Mittelpunkt stehen.

Die Fortbildungsverpflichtung besteht, solange eine sachkundepflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, und ist in Zeiträumen von drei Jahren vorgeschrieben. Für die Bildung der persönlichen Dreijahreszeiträume ist der Aufdruck „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ auf der Rückseite des eigenen Sachkundenachweises entscheidend.

Beginn des Fortbildungszeitraums

An diesem Datum beginnt der erste Dreijahreszeitraum und endet 3 Jahre später. Anschließend folgen die Weiteren feststehenden Dreijahreszeiträume. In jedem Zeitraum kann ein Termin zur Teilnahme frei gewählt werden – eine frühe oder späte Teilnahme verändert den jeweiligen Beginn der folgenden feststehenden Zeiträume nicht. Wird keine sachkundepflichtige Tätigkeit ausgeübt, kann die Sachkunde und die Fortbildungsverpflichtung „ruhen“. Bei Wiederaufnahme ist zeitnah eine anerkannte Pflanzenschutz-Fortbildung wahrzunehmen.

Anerkannte Fort- und Weiterbildungen

Für die Anerkennung der in Nordrhein-Westfalen stattfindenden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zuständig. Es werden nur Veranstaltungen anerkannt, wenn bestimmte Rahmenbedingungen, insbesondere bezüglich der thematischen Inhalte, gegeben sind.

Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Veranstaltungen, sind vom Pflanzenschutzdienst Nordrhein-Westfalen anerkannt. Termine werden aufgeführt, sobald Informationen zu den Inhalten und Teilnahmebedingungen dieser Veranstaltungen, sind bei dem jeweiligen, in der Übersicht benannten, Veranstalter zu erfragen.

Sachkunde-Fortbildungen, die zurzeit von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW angeboten werden

Veranstaltungstitel Veranstalter / Kontakt Datum Ort Anmeldung
Online-Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz (Landwirtschaft, Gartenbau, Handel, GaLaBau oder Winzer) Landakademie, dbv network GmbH /
Carsten Bünz
Telefon: 030 46406-111
Pfeilwww.landakademie.deExterner Link
jederzeit e-Learning Anmeldung erforderlich
Online-Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz (Landwirtschaft) DEULA Nienburg GmbH /
Hendrik Kruse
Telefon: 05021 9728 - 0
PfeilInformation und AnmeldungExterner Link
jederzeit e-Learning Anmeldung erforderlich
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
07.05.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung Gärtner, GaLaBau
Landwirtschaftskammer NRW /
Christian März
E-Mail:  christian.maerz@lwk.nrw.de
Telefon: 0291/991552 / 0176/63643322
14.05.2025 48565 Steinfurt geschlossene Veranstaltung
Fortbildung Pflanzenschutzsachkunde nach §7 Abs.4 PflSchG
 
Zielgruppe: Anwendung Gärtner
Anthura Arndt GmbH /
Dieter Groß-Onnebrink
E-Mail:  dgo@anthura-arndt.de
Telefon: 02862 1321
16.05.2025 Burdarper Heide 8, 46325 Borken Burlo geschlossene Veranstaltung
Fortbildung zur PS-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung Gärtner, Anwendung GaLaBau
Landwirtschaftskammer NRW /
Christian März
E-Mail:  christian.maerz@lwk.nrw.de
Telefon: 0291/991552 / 0176/63643322
20.05.2025 Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld geschlossene Veranstaltung
Fortbildungsveranstaltung zur Pflanzenschutz-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Landwirtschaft
DEULA Westfalen-Lippe GmbH /
Dirk Josewsky
E-Mail:  dirk.josewsky@deula-waf.de
28.05.2025 48231 Warendorf geschlossene Veranstaltung
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Studierende im Gartenbau
 
Zielgruppe: Anwendung GaLaBau
Landwirtschaftskammer NRW /
Nicole Hörnemann
E-Mail:  nicole.hoernemann@lwk.nrw.de
Telefon: 0201 879650
03.06.2025 Külshammerweg 18-26, 45149 Essen geschlossene Veranstaltung
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
04.06.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Fortbildungsveranstaltung zur Pflanzenschutz-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, GaLaBau
DEULA Westfalen-Lippe GmbH /
Björn Plaas
E-Mail:  info@deula-waf.de
Telefon: 02581 6358 0
Telefax: 02581 6358 29
06.06.2025 48231 Warendorf Anmeldung erforderlich
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Studierende im Gartenbau
 
Zielgruppe: Anwendung Gärtner, Beratung, Abgabe/Handel
Landwirtschaftskammer NRW /
Nicole Hörnemann
E-Mail:  nicole.hoernemann@lwk.nrw.de
Telefon: 0201 879650
06.06.2025 Külshammerweg 18-26, 45149 Essen geschlossene Veranstaltung
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Studierende im Gartenbau
 
Zielgruppe: Anwendung GaLaBau
Landwirtschaftskammer NRW /
Nicole Hörnemann
E-Mail:  nicole.hoernemann@lwk.nrw.de
Telefon: 0201 879650
06.06.2025 Münsterstr. 62-68, 48167 Münster-Wolbeck geschlossene Veranstaltung
Fortbildung zur PS-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung Gärtner, Anwendung GaLaBau
Landwirtschaftskammer NRW /
Christian März
E-Mail:  christian.maerz@lwk.nrw.de
Telefon: 0291/991552 / 0176/63643322
12.06.2025 Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen geschlossene Veranstaltung
Fortbildungsveranstaltung zur Pflanzenschutz-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, GaLaBau
DEULA Westfalen-Lippe GmbH /
Björn Plaas
E-Mail:  info@deula-waf.de
Telefon: 02581 6358 0
Telefax: 02581 6358 29
04.07.2025 48231 Warendorf Anmeldung erforderlich
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
09.07.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
05.08.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
03.09.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Fortbildung zur PS-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung Gärtner, Anwendung GaLaBau
Landwirtschaftskammer NRW /
Christian März
E-Mail:  christian.maerz@lwk.nrw.de
Telefon: 0291/991552 / 0176/63643322
03.09.2025 Am Rippinger Weg 2, 33098 Paderborn geschlossene Veranstaltung
Online Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
 
Zielgruppe: Anwendung Landwirte, Beratung, Abgabe/Handel
Landwirtschaftskammer NRW /
Ferdinand Falke
E-Mail:  ferdinand.falke@lwk.nrw.de
Telefon: 05272 3701218
PfeilSeminarbeschreibung und AnmeldungExterner Link
06.09.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
08.10.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Fortbildung zur PS-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung Gärtner, Anwendung GaLaBau
Landwirtschaftskammer NRW /
Christian März
E-Mail:  christian.maerz@lwk.nrw.de
Telefon: 0291/991552 / 0176/63643322
15.10.2025 Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen geschlossene Veranstaltung
Fortbildungsveranstaltung zur Pflanzenschutz-Sachkunde
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, GaLaBau
DEULA Westfalen-Lippe GmbH /
Björn Plaas
E-Mail:  info@deula-waf.de
Telefon: 02581 6358 0
Telefax: 02581 6358 29
17.10.2025 48231 Warendorf Anmeldung erforderlich
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
12.11.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich
Gesunde Pflanzen - zufriedene Kunden
 
Zielgruppe: Anwender allgemein, Anwender GaLaBau
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft - Münster-Wolbeck /
Gudrun Esser
E-Mail:  kontakt@gudrun-esser.de
Telefon: 01575 3685522
20.11.2025 Münsterstr. 62-68, 48164 Münster (Gartenbauzentrum) Anmeldung erforderlich
Pflanzenschutz-Sachkunde Auffrischungsschulung nach PflschG § 9, Abs. 4
 
Zielgruppe: Anwendung allgemein, Beratung, Abgabe/Handel
SBM Life Science GmbH /
Petra Kuballa
E-Mail:  lifescience@sbm-company.com / petra.kuballa@sbm-company.com
Telefon: 02173 8932100 / 02173 8932108
09.12.2025 Web-Seminar Anmeldung erforderlich

Informationen zu den Inhalten und Teilnahmebedingungen dieser Veranstaltungen, sind bei dem jeweiligen, in der Übersicht benannten, Veranstalter zu erfragen.

Verfahren zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Veranstalter, die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, in NRW anbieten wollen, können diese mit dem folgenden Formular beantragen und anerkennen lassen.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Veranstaltung durch den Pflanzenschutzdienst Nordrhein-Westfalen, ist die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen, die in einer zwischen den Bundesländern abgestimmten Leitlinie festgelegt wurden:

Schwerpunktmäßig müssen mindestens vier, der folgenden Themenbereiche, die in der EU-Rahmenrichtlinie 2009/128 EG, Anhang I aufgeführt sind, in der Veranstaltung abgedeckt werden. Diebeiden Themenbereiche „Rechtsgrundlagen“ und „Integrierter Pflanzenschutz“ sind obligatorisch und müssen Bestandteil jeder anerkannten Fortbildungsveranstaltung sein. Die jeweiligen aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse zu diesen Themen, sollen dabei entsprechend berücksichtigt werden.

Pflichtthemen:

  • Rechtsgrundlagen: wesentliche rechtlichen Bestimmungen im Pflanzenschutz
  • Integrierter Pflanzenschutz: Maßnahmen und Instrumente des Integrierten Pflanzenschutzes

Wahlthemen:

  • Schadursachen und ihre Diagnose
  • Pflanzenschutzmittel-Kunde: Systematik von Pflanzenschutzmitteln, Kennzeichnung und Zulassung; Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln und ihre Wirkungsweise; Erkennen gefälschter Pflanzenschutzmittel
  • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln: Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach Gebrauchsanweisung, Aufzeichnung und Entsorgung
  • Geräte / Ausbringung: Einsatz verschiedener technischer Geräte zur sachgerechten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
  • Risikomanagement: Möglichkeiten, Gefahren und Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen zu identifizieren und zu beherrschen, Anrainerschutz, Verbraucherschutz, Umwelt- und Naturschutz während der Anwendung, Abdriftminderung
  • Anwenderschutz: Notwendigkeit von persönlichen Schutzmaßnahmen erkennen, Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten

Die Veranstaltung muss weiterhin mindestens vier Stunden dauern, von geeigneten Fachkräften und ohne Interessenkonflikt mit den Zielen des Pflanzenschutzrechts durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt und für die Vermittlung der Themen sind neben Vorträgen auch interaktive Formen mit Charakter eines Workshops denkbar.

Ansprechpartner

Informationen zum neuen Sachkundenachweis finden Sie hier: