Betriebsindividuelle Einzelberatung
Hier stehen Ihre Fragen und Ihr Betrieb im Mittelpunkt. Sie legen fest, ob Sie zum Beispiel eine Betriebszweigauswertung, eine Pflanzenschutzberatung oder Hilfe bei den Dokumentationspflichten der Düngeverordnung regelmäßig jedes Jahr erhalten möchten oder ob Sie „ad hoc“ die Spezialisten der Kammer in Anspruch nehmen. Sie können bei uns auch mehrjährig freie Beratungsstunden oder Beratungsstunden zu Ihren wichtigsten Themen in Anspruch nehmen und wissen, dass sich jedes Jahr Ihr Berater- oder Dienstleiter-/in zu diesen Themen automatisch melden wird.
Kommen beispielsweise durch Betriebsübergabe, Bauvorhaben oder Kooperationswünsche „urplötzlich“ jede Menge Fragen auf Sie zu, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir bieten Ihnen den passenden Experten für Ihren individuellen Beratungswünsche.
Gebühren: Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Landwirtschaftskammerumlage zahlen, wird die individuelle Beratung oder Dienstleistung mit 98 € pro Stunde kalkuliert, ansonsten gilt ein Stundensatz von 127 €. Nehmen Sie mindestens 3 Beratungs-/Dienstleistungsstunden mehrjährig in Anspruch, so reduziert sich der Satz in der Regel auf 84 € bzw. 115 € pro Stunde, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.