Zuschussprogramm der Rentenbank für Klimabilanzierung gestartet

Ab dem 1. Juli 2025 hat die landwirtschaftliche Rentenbank ein interessantes Förderprogramm im Bereich der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung aufgelegt.

Was sind die Förderinhalte?

Das Programm besteht aus zwei Teilen, im ersten Programmteil wird die Erstellung einer betrieblichen Klimabilanz gefördert. Die Netto-Beratungskosten werden mit 90 % bezuschusst, wobei der maximale Förderbetrag 1.000 Euro beträgt. Eine Klimabilanz, also die Analyse der individuellen Treibhausgas-Emissionen eines landwirtschaftlichen Unternehmens, hilft dabei, die eigenen Emissionsquellen zu erkennen, im Betriebsvergleich einzuordnen und gezielte Reduktionsmöglichkeiten zu entwickeln. Mit dem Zuschuss fördert die Rentenbank die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz inklusive eines Maßnahmenkatalogs für landwirtschaftliche Unternehmen durch fachkundige Berater.

Im Laufe des Jahres wird die Rentenbank zusätzlich den zweiten Programmteil „Zinsbonus Klimabilanz“ einführen. Dieser wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorgelegt werden kann. Laut aktuellen Mitteilungen der Bank beträgt die Zinsvergünstigung voraussichtlich 0,25 % auf alle Programmkredite. Mit beiden Programmen soll erreicht werden, dass landwirtschaftliche Betriebe das Thema Klimabilanzierung in betriebliche Entscheidungsprozesse integrieren. Die Auszahlung der Förderung und der Zinsbonus hängen nicht vom Ergebnis der Klimabilanz ab, die Erstellung der Bilanz und die Erarbeitung von Maßnahmen sind das primäre Ziel.

Ist das Programm interessant für meinen Betrieb?

Das Themenfeld Nachhaltigkeit, mit dem Schwerpunkt auf der Verminderung von CO2-Emissionen, hat in den letzten Jahren deutlich Fahrt aufgenommen. Nahezu alle Abnehmer und Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte sind zwischenzeitlich auf Basis von EU-Recht zur Erstellung von umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Gleichzeitig hat auch der LEH das Thema im Fokus und verlangt zunehmend Informationen zum CO2-Fußabdruck der Waren im Sortiment, da auch Endkunden sich immer stärker für dieses Thema interessieren. Die Teilnahme am Programm empfiehlt sich daher insbesondere für Betriebe, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Klimabilanzierung hatten oder ihr Wissen vertiefen möchten.

Wie kann ich am Programm teilnehmen?

  1. Registrierung
    Nehmen Sie am Interessensbekundungsverfahren der Rentenbank teil. Sie müssen sich hierzu im Förderportal der Bank registrieren, Informationen dazu finden Sie hier: www.rentenbank.de/zuschussprogramme/klimabilanz
    Das Interessensbekundungsverfahren läuft in einer ersten Runde bis Mitte August 2025. Es handelt sich nicht um ein „Windhundverfahren“. Alle Anträge werden gleichermaßen berücksichtigt, es sind Mittel für die Förderung von insgesamt 5.000 Klimabilanzen bereitgestellt.
  2. Beratung
    Wenn Sie eine Einladung zur Antragsstellung erhalten haben – voraussichtlich Ende August – besteht für Sie die Möglichkeit, einen Berater oder eine Beraterin zu kontaktieren, um gemeinsam den Zuschussantrag zu erfassen und mit der Beratung zu starten. Nachfolgend haben wir für Sie für jede Region und jeden Betriebszweig einen Ansprechpartner gelistet:

Ansprechpartner für die Klimaschutzberatung im Rahmen des Programms Klimabonus der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Team Ansprechpartner
Veredlung Team West Christian Kalthoff
Veredlung Team Ost Jasmin Temme
Rinderhaltung Team West Florian Janßen
Rinderhaltung Team Süd Dominik Schelle
Rinderhaltung Team Nord Henner Vosbeck
Pflanzenbau Team Rheinland-Süd Marvin Serve
Pflanzenbau Team Rheinland-Nord Nicolai Dreißen
Pflanzenbau Team Westmünsterland Hendrik Roosmann
Pflanzenbau Team Münsterland-Nordost Laurenz Gausepohl
Pflanzenbau Team Bergisches Land, Südwestfalen Helmut Dellbrügger
Pflanzenbau Team Ostwestfalen Birger Ridder

Bei generellen Rückfragen zum Themenbereich Klimaschutzberatung erreichen Sie Simon Ickerott, Referent für Nachhaltigkeitsökonomie, direkt telefonisch: 0251 2376 331 oder per E-Mail klimaschutz@lwk.nrw.de