Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständige im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues, der Fischerei und des Umweltschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung.
- Sachverständige für Nordrhein-Westfalen nach Sachgebieten
- Druckversion: Liste der Sachverständigen
225 KByte
- Alphabetische Auflistung der Sachverständigen für Nordrhein-Westfalen
Rechtsvorschriften
- Sachverständigenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
48 KByte
- Verwaltungsvorschriften für Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
30 KByte
Ansprechpartner
Karsten Naujoks
Telefon: 0251 2376-709
Telefax: 0251 2376-19709
E-Mail: karsten.naujoks@lwk.nrw.de
Sachverständige in anderen Bundesländern finden Sie über den Verband der Landwirtschaftskammern.
Richtsätze zur Bewertung
Bei geringfügigeren Schäden scheint es nicht immer gerechtfertigt, einen Sachverständigen mit der Bewertung zu beauftragen. Grundlage für eine Einigung zwischen den Betroffenen können auch die "Richtsätze für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen" sein:
Der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) gibt regelmäßig Berechnungsgrundlagen zu Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen heraus. Die aktuelle Auflage ist im Januar 2019 erschienen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen ökologisch wirtschaftender Betriebe finden Sie über das Regierungspräsidium Kassel.
Jahrestagung
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen treffen sich jährlich zu einer Tagung.
Bericht Jahrestagung 2023
Vereidigung neuer Sachverständige
Hier gibt es Infos zu neu vereidigten Sachverständigen.
Zuwachs für das Team der Sachverständigen