Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständiger auf dem Feld

Sachverständige im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues, der Fischerei und des Umweltschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt.

Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihren jeweiligen Spezialgebieten im Hinblick auf ihre besondere Sachkunde überprüft. Voraussetzung für die Bestellung ist neben der persönlichen Integrität die Kombination aus überdurchschnittlicher Fachkenntnis und nachgewiesener praktischer Erfahrung. Außerdem müssen sie in der Lage sein, fachlich fundierte und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Sachverständigen unterliegen der Aufsicht der Kammer, sind nicht deren Mitarbeiter, sondern arbeiten selbständig, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung. Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei und des Umweltschutzes einschließlich des Gewässerschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt.

Anlässe für eine Stellungnahme oder ein Gutachten können sehr unterschiedlich sein: Nachbarschaftsstreit wegen umstrittener Pflanzungen in Gärten, Abdrift Schäden auf oder von landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Kulturen, Waldbewertungen, Tierbeurteilungen oder Tierbewertungen, aber auch die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher, gartenbaulicher oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, wenn es beispielsweise zu Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen kommt oder wenn eine Straße gebaut werden soll. Dazu erstellen sie neutrale Gutachten, allein auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und objektiv ermittelter Sachverhalte.

Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen können sein: Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte. Wer einen Gutachter sucht, findet hier eine Liste der von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Veränderungen bei den Sachverständigen

Rechtsvorschriften

Sachverständige oder Sachverständiger werden

Ansprechpartner

Karsten Naujoks
Telefon: 0251 2376-709
E-Mail:  karsten.naujoks@maillwk.nrw.de

Sachverständige in anderen Bundesländern finden Sie über den Verband der Landwirtschaftskammern.

Richtsätze zur Bewertung

Bei geringfügigeren Schäden scheint es nicht immer gerechtfertigt, einen Sachverständigen mit der Bewertung zu beauftragen. Grundlage für eine Einigung zwischen den Betroffenen können auch die "Richtsätze für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen" sein:

Der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) gibt regelmäßig Berechnungsgrundlagen zu Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen heraus. Die aktuelle Auflage ist im Januar 2019 erschienen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen ökologisch wirtschaftender Betriebe finden Sie über das Regierungspräsidium Kassel.

Jahrestagung

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen treffen sich jährlich zu einer Tagung.

Stand: 02.10.2024