Kälberhaltung bis zum transportfähigen Alter - rechtliche Vorgaben

Laut Änderung der Tierschutztransportverordnung dürfen ab dem 1.1.2023 Kälber bis zu einem Alter von 28 Tagen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr transportiert werden. Ob Einzel- oder Gruppenhaltung, Milchviehbetriebe müssen in der Regel neue Stallkapazitäten schaffen. Rechtlich ist die Einzelhaltung bis zu einem Alter von 8 Wochen zulässig, allerdings sind laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) folgende Maße und Vorgaben einzuhalten:

Einzelhaltung bis 14 Tage Einzelhaltung 14 Tage bis 8 Wo.
Boxenbreite 80 cm 90 - 100 cm (je nach Seitenbegrenzung)
Boxenlänge 120 cm 160 cm bzw. 180 cm bei Trog innen
Höhe Seitenbegrenzung 80 cm
Sicht- und Berührungskontakt vorgeschrieben vorgeschrieben
Beifutter (Raufutter od. sonst. strukturiertes Futter)

ab 8. Lebenstag

vorgeschrieben
Wasserangebot nicht vorgeschrieben, aber Empfehlung LWK vorgeschrieben
Liegefläche mit Stroh oder ähnlichem Material eingestreut Trocken und weich oder elastisch verformbar

* Ausgewählte Kriterien; weitere Parameter siehe Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 1 und 2

Auch für Kälber in Gruppenhaltung werden laut TierSchNutztV konkrete Vorgaben gemacht. U.A.:

  •  1,5 m2 – 1,8 m2 Bodenfläche je Tier (je nach LG)
  •  Max. 2,5 cm Schlitzmaß bei Betonspaltenböden (bzw. 3 cm mit Gummiauflage)
  •  Weiche oder elastisch verformbare Liegefläche
  •  4,5 m2 Mindestflächenansatz bei Kleingruppen bis zu 3 Tieren (Alter 2 bis 8 Wochen)

Bei der Auswahl von Hüttensystemen ist demnach zu berücksichtigen, dass auch Systeme für lediglich 2 Kälber eine Grundfläche von mind. 4,5 m2 aufweisen müssen.

Die Gruppenhaltung bietet hinsichtlich einer frühen Sozialisierung nachweislich Vorteile. Aber gerade zum Anlernen der Kälber und im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten ist die Einzelhaltung in den ersten Tagen nach der Geburt nicht weg zu denken. Auf europäischer Ebene wird allerdings ausgelöst durch die sogenannte End-the-Cage-Age-Initiative über ein generelles Verbot der Käfighaltung und damit auch der Einzelhaltung von Kälbern diskutiert.

Autor: Sabine Pittgens