Kälberhaltung bis zum transportfähigen Alter - rechtliche Vorgaben
Laut Änderung der Tierschutztransportverordnung dürfen ab dem 1.1.2023 Kälber bis zu einem Alter von 28 Tagen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr transportiert werden. Ob Einzel- oder Gruppenhaltung, Milchviehbetriebe müssen in der Regel neue Stallkapazitäten schaffen. Rechtlich ist die Einzelhaltung bis zu einem Alter von 8 Wochen zulässig, allerdings sind laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) folgende Maße und Vorgaben einzuhalten:
Übersicht 1: Tierschutznutztierhaltungsverordnung *- Vorgaben für Kälber in Einzelhaltung
Einzelhaltung bis 14 Tage | Einzelhaltung 14 Tage bis 8 Wo. | |
---|---|---|
Boxenbreite | 80 cm | 90 - 100 cm (je nach Seitenbegrenzung) |
Boxenlänge | 120 cm | 160 cm bzw. 180 cm bei Trog innen |
Höhe Seitenbegrenzung | 80 cm | |
Sicht- und Berührungskontakt | vorgeschrieben | vorgeschrieben |
Beifutter (Raufutter od. sonst. strukturiertes Futter) |
ab 8. Lebenstag |
vorgeschrieben |
Wasserangebot | nicht vorgeschrieben, aber Empfehlung LWK | vorgeschrieben |
Liegefläche | mit Stroh oder ähnlichem Material eingestreut | Trocken und weich oder elastisch verformbar |
* Ausgewählte Kriterien; weitere Parameter siehe Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 1 und 2
Auch für Kälber in Gruppenhaltung werden laut TierSchNutztV konkrete Vorgaben gemacht. Unter anderem:
Übersicht 2: Tierschutznutztierhaltungsverordnung* - Vorgaben für Kälber in Gruppenhaltung
Flächenansatz Kleingruppen bis zu 3 Tiere |
mind. 4,5 m2/Gruppe (Alter: 2 – 8 Wo.) |
Bodenfläche je Tier |
1,5 m2 (bis 150 kg LG) |
Schlitzweite Betonspaltenboden |
max. 2,5 cm |
Auftrittsbreite der Balken |
mind. 8 cm |
Liegefläche Gruppenhaltung |
trocken und weich oder elastisch verformbar (3 Jahre Übergangsfrist für Altgebäude => ab 9.2.2024 rechtskräftig) |
* Ausgewählte Kriterien, relevant bis zu einem Alter von 6 Monaten; weitere Parameter siehe TierSchNutztV Abschnitt 1 und 2
Die Gruppenhaltung bietet hinsichtlich einer frühen Sozialisierung nachweislich Vorteile. Aber gerade zum Anlernen der Kälber und im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten ist die Einzelhaltung in den ersten Tagen nach der Geburt nicht weg zu denken. Auf europäischer Ebene wird allerdings ausgelöst durch die sog. End-the-Cage-Age-Initiative über ein generelles Verbot der Käfighaltung und damit auch der Einzelhaltung von Kälbern diskutiert. Bei Investition in Einzelhütten ist es deshalb ratsam, Systeme mit flexibel herausnehmbaren Trennwänden zu wählen. Die vorgegebenen Flächenansätze für Kleingruppen (Übersicht 2) sind zu berücksichtigen.
Autor: Sabine Pittgens