Waschplätze für landwirtschaftliche Betriebe

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Detail aus dem Musterblatt Waschplatz. Zeichnung: Jürgen Nienhaus

Bei der Reinigung von landwirtschaftlichen Maschinen fallen wassergefährdende Stoffe, z.B. Ölreste und Fett, an. Diese dürfen nicht einfach oberflächlich versickert, in den Güllelagerbehälter oder in den Vorfluter geleitet werden.

Pflanzenschutzgeräte und technische Restmengen von Pflanzenschutzmitteln sollten schon auf dem Acker gereinigt und im Kontrollfenster ausgebracht werden. Moderne Pflanzenschutzgeräte sind entsprechend ausgestattet, vorhandene Geräte können vielfach mit Frischwassertanks zur Reinigung auf dem Feld nachgerüstet werden.

Die Kombination von Gülleabfüllplatz und Waschplatz für Maschinen bietet sich nicht an, da die bei der Reinigung von Maschinen anfallenden wassergefährdenden Stoffe über einen Ölabscheider herausgereinigt werden müssen. Von Gülleabfüllplätzen anfallende Gülle kann ohne weitere Behandlung wieder zurück in den Behälter geführt werden. Bei der Reinigung von Maschinen fällt zudem große Menge Schlamm an. Es ist deshalb sinnvoll, einen größeren Schlammfang mit einzuplanen. Die Ausstattung des Waschplatzes mit einem durch Schwerlastgitterrost abgedeckten Absetzbecken für den Grobschlamm ist daher zu empfehlen.

Als Ölabscheider werden fugenlose Fertigteile aus Betonwerkstoffen oder aus glasfaserverstärktem Kunststoff eingesetzt. Es werden auch kombinierte Fertigschächte, bestehend aus Schlammfang und Ölabscheider angeboten. Diese machen aber in der Landwirtschaft aufgrund der großen Schlammmengen keinen Sinn. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Abscheidern. Zum einen arbeiten sie nach dem Schwerkraftprinzip: die in den Abwässern enthaltenen Öl- und Benzinteilchen steigen aufgrund ihrer geringeren spezifischen Dichte auf und sammeln sich an der Wasseroberfläche und werden dort abgeschöpft. Zum anderen werden Koaleszenzabscheider eingesetzt. Diese Abscheider haben durch Koaleszenzeinsätze eine noch höhere Reinigungsleistung.

Welcher Ölabscheider eingesetzt wird, sollte mit der zuständigen unteren Wasserbehörde geklärt werden. In der Regel wird jedoch ein Koaleszenzabscheider eingesetzt werden müssen, da die Reinigungsleistung eines Schwerkraftabscheiders nicht ausreichend hoch ist.

Vor der Einleitung des gereinigten Abwassers in einen Vorfluter oder in die Verrieselung wird ein Kontrollschacht vorgeschaltet. Dieser dient zur Entnahme von Wasserproben.

Die Kombination des Waschplatzes für Maschinen mit dem Tankplatz an der Hoftankstelle ist durchaus möglich, da die Abwässer des nicht überdachten Tankplatzes ebenfalls über einen Ölabscheider geführt werden müssen.

Die Ausführung des Waschplatzes muss flüssigkeitsdicht und mineralölbeständig sein. Die Bodenplatte sollte aus Beton der Festigkeitsklasse C35/45 erstellt werden. Mit entsprechendem Unterbau reicht eine Stärke der Platte von 20 cm. Sollten aufgrund der Größe der Platte Dehnungsfugen notwendig sein, sind diese ebenfalls flüssigkeitsdicht auszuführen. Das Gefälle zum Schlammfang sollte zwei Prozent betragen.

Um als Betreiber eines Waschplatzes auch ausreichend Rechtssicherheit zu haben, auch im Hinblick auf CC-Kontrollen, ist es wichtig die Randbedingungen des Wasserrechts und des Baurechts mit den örtlich zuständigen Behörden abzuklären.

Zur Ermittlung der Größe der einzelnen Bauteile des Waschplatzes sprechen Sie die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen an.