Beurteilung und Bewertung der Sanierungspflichten nach TA Luft für Schweinehaltungen

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Deutschland ist wie alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, die IE-Richtlinie (Industry Emission Directive, IED) in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehören auch die Besten Verfügbaren Techniken, die vergleichbar mit deutschem Recht als Stand der Technik auf europäischer Ebene betrachtet werden können. Wie im deutschen Recht unterscheiden sie sich nach Branchen („Sektoren“). Maßgeblicher Schadstoff, für den es auch Verpflichtungen zur Emissionsminderung für Deutschland gibt (NEC-Richtlinien), ist Ammoniak. Die Umsetzung der Besten Verfügbaren Techniken in deutsches Recht hat ihren Niederschlag durch entsprechende Anforderungen in der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gefunden, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).

Allerdings handelt es sich bei den derzeit noch rechtskräftigen Besten Verfügbaren Techniken um eine Sammlung der in einigen Mitgliedsstaaten praktizierten Techniken, ohne eine Bewertung auf der Grundlage der Minderungsleistungen. Der Gesetzgeber hat daher nur eine Auswahl in die TA Luft übernommen und mit einer erforderlichen Minderungsleistung verknüpft. Dabei wurden Anlagengrößen nach der Systematik im deutschen Recht unterschieden:

  • G-Anlagen müssen mit einer Abluftreinigungseinrichtung ausgestattet werden,
  • V-Anlagen mit Techniken, die insgesamt mindestens 40 % Ammoniak mindern.

Bei Abluftreinigungseinrichtungen für G-Anlagen ist zusätzlich eine Minderung von Gerüchen und Stäuben gefordert.

Aufgrund des Anspruches eines „dynamischen“ Standes der Technik müssen nach Vorschrift der TA Luft Minderungstechniken grundsätzlich innerhalb von Sanierungsfristen nachgerüstet werden. Da es sich bei der TA Luft um eine Verwaltungsvorschrift handelt, müssen die dort angegebenen Anforderungen von der Behörde an den einzelnen Betreiber, also Landwirt, gerichtet (Anhörung) und durchgesetzt werden (nachträgliche Anordnung).

Aufgrund der Sanierungsfristen stehen derzeit die Anforderungen an G-Anlagen und damit die Nachrüstung von Abluftreinigungseinrichtungen im Vordergrund.

Das vorliegende Positionspapier zeigt neutral und auf fachlichen Zusammenhängen basierend die Sachverhalte zu verschiedenen Fragestellungen auf, die sich aus den Sanierungsanforderungen seit Inkrafttreten der TA Luft 2021 nach aktuellem Erkenntnisstand ergeben haben. Darauf aufbauend werden zu strittigen Punkten Bewertungen vorgenommen, die die Auffassung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wiedergeben.

Autor: Bernhard Feller, Martin Kamp, Dr. Jochen Krieg, Stefan Leuer