Herdenschutzhunde

Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden wird in einer anerkannten Förderkulisse gefördert. Beantragbar sind Kosten für die Anschaffung von:
- Ausgebildeten Herdenschutzhunde, deren Tauglichkeit durch eine Zertifizierung der AG Herdenschutz e.V. oder andere Institutionen mit vergleichbaren Standards nachgewiesen werden kann.
 - Personen, die mit geförderten Herdenschutzhunden umgehen, müssen ihre Sachkunde über den Umgang mit Herdenschutzhunden nachweisen.
 - Anerkannt werden Sachkundenachweise von den unterschiedlichen Verbänden, die sich mit der Herdenschutzhunde-Zucht und –Einsatz als eingetragener Verein beschäftigen.
 
Für die Herdenschutzhundehaltung gelten folgende Bedingungen:
- Je 100 Mutterschafe werden 2 Herdenschutzhunde gehalten,
 - In einer Teilherde werden mindestens 2 Hunde gemeinsam eingesetzt.
 - Die Herdenschutzhunde dürfen nur in einer geeigneten Einzäunung gehalten und eingesetzt werden; ein grundgeschützter Zaun gilt als geeignet.
 - Warnschilder an der Einzäunung müssen auf die Hunde und deren Verhalten hinweisen.
 
Ansprechpartner
- Goldfuß, Jens, Telefon: 02945 989-428
 - Geisthardt, Nicole, Telefon: 02945 989-430
 - Rudack, Ute, Telefon: 02945 989-427
 
E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de