Hinweise zu den Seminarkosten
Übernachtung und Abendessen müssen zusätzlich gebucht werden.
Vergünstigungen
Für Auszubildende und für Fachschüler im Bereich Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW wird eine Vergünstigung in Höhe von 50 % der Seminargebühr gewährt.
- 2. Teilnehmer = 10 % ; ab 3. Teilnehmer= 25 %.
Hinweis: Die genannten Vergünstigungen gelten nicht für abschlussbezogene Seminare, Besamungskurse, Klauenpflegelehrgänge, die Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen, Sachkundelehrgänge, Intensivkurse bzw. Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung, Online-Seminare oder sonstige digitale Veranstaltungen.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein- Westfalen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter) wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Förderhöhe: 50 % der Lehrgangskosten, maximal 500 € je Bildungsscheck. Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Bildungsurlaub
Die Bildungszentren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung i. S. des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) Nordrhein-Westfalen anerkannt. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Teilnahme an unseren Seminaren als Bildungsurlaub anerkannt werden.
Online-Weiterbildung
Im Teilnehmerbeitrag für Weiterbildungsangebote, die online durchgeführt werden (Online-Seminare, Online-Seminare im Rahmen von WiN-Weiterbildung im Netzwerk, WiN-Cloud, E-Learning auf der Lernplattform ILIAS) sind die Teilnehmerunterlagen in der angegebenen Gebühr enthalten und werden per E-Mail zugesendet oder über eine Cloud zur Verfügung gestellt. Beim E-Learning-Angebot mit ILIAS befinden sich die Lernunterlagen auf der Lernplattform. Die Lernplattform steht den Lernenden ab dem jeweiligen Registrierungszeitpunkt ein Jahr lang für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung.