Sachkundelehrgang Masthühnerhaltung nach § 17 TierSchNutztV
In diesem Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im ordnungsgemäßen Umgang mit Masthühnern nach Maßgabe des § 17 Abs. werden Schwerpunktmäßig u.a. die gesetzlichen Grundlagen, das Management und Fütterung, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie von Masthühnern sowie der sorgsame Umgang mit dem Tier und dessen ordnungsgemäße Tötung behandelt.
Inhalte
- Einstieg in die Masthühnerhaltung
- Bedarfsgerechte Versorgung der Masthühner mit Futter und Wasser
- Anatomie und Physiologie der Masthühner
- Verhalten von Masthühnern
- Licht und Lüftung
- Tierschutzrechtliche Vorschriften sowie weitere rechtliche Rahmenbedingungen
- Anzeichen von Gesundheitsstörungen, Verhaltensstörungen oder Stress bei Masthühnern und mögliche Gegenmaßnahmen
- Notbehandlung, Notschlachtung und Tötung von Masthühnern
- Maßnahmen, mit denen dem Ausbruch und der Verbreitung von Krankheiten vorgebeugt werden kann
- Sorgsamer Umgang mit Masthühnern
- Einfangen, Verladen und Befördern von Masthühner
Zielgruppe
Geflügelhalter, Berater, Tierärzte
Wo und Wann
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf
Beginn: 08. September 2025 09:00 Uhr
Ende: 09. September 2025 16:00 Uhr
Referentinnen und Referenten
Dr. med. vet. Kristian Düngelhoef, Fachtierarzt für Geflügel
Referenten der Landwirtschaftskammer:
Pia Schulte-Huxel, Charlotte Wilmes, Dr. Jochen Krieg, Carolin Weber, Johannes Heer
Teilnehmerbeitrag
410 € für Lanwirte und landw. Arbeitnehmer aus NRW
500 € für sonstige Teilnehmer
inkl. Tagesverpflegung Seminarunterlagen
Kurs-Nummer
LZD-L60045
Ansprechpartner
Pia Schulte-Huxel
Pia.Schulte-Huxel@lwk.nrw.de
Tel.: 02945 989-180
Johannes Heer
Johannes.Heer@lwk.nrw.de
Tel.: 02945 989-728
Besonderheiten/weitere Hinweise
Kurssprache ist Deutsch. Nicht-Muttersprachler müssen der Schulung inkl. Fachvokabular auf Deutsch folgen können und die schriftliche und mündliche Prüfung ohne Hilfsperson bestreiten können.
Sollte aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse keine Fach-Verständigung mit dem Teilnehmenden möglich sein, behalten wir uns vor, die Prüfung abzubrechen (die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden" und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr).
Bei erfolgreicher mündlicher und schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Diese Teilnahmebescheinigung sowie die Bestätigung zur Unterweisung der Nottötung von Geflügel nach § 17 TierSchNutztV legen Sie bei der Beantragung der Sachkundebescheinigung vor; den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.
Die praktische Prüfung zur Bestätigung zur Unterweisung muss auf einem masthühnerhaltenden Betrieb mit dem jeweiligen Tierarzt abgehalten werden. Diese ist nicht Bestandteil des Lehrgangs.
Methodik
Tag 1: Theorie + Exkursion
Tag 2: Theorie + mündliche und schriftliche Prüfung
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Weitere Termine
Termine und Standorte
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf