Fortbildungsschulung zur Sachkunde im Pflanzenschutz (Schwerpunkt: Ackerbau)

Zum Nachweis über die Pflanzenschutzsachkunde, in Deutschland im Scheckkartenformat,
gehört die Pflicht für Sachkundige, sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf
einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden und
Ihre Sachkenntnisse aufzufrischen.

Die Fortbildungsverpflichtung besteht für alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln.

Inhalte

Folgendes Programm haben wir für Sie geplant:

1. Neuerungen im Pflanzenschutzrecht

- Johannes Klewitz, LK NRW –

2. Flufenacet-Verlust – Wie geht es weiter? 
- Daniel Altena, LK NRW –
 
3. Integrierter Pflanzenschutz im Futterbau
- Martin Hoppe, LK NRW –

4. Welchen Beitrag können Drohnen zur Reduktion des Herbizideinsatzes leisten?
- Martin Siekerkotte, LK NRW –
 
5. Praktische Erfahrungen zur Etablierung von Untersaaten im Mais
- Benjamin Jacob, LK NRW –
 
6. Was leisten Sorten und Saattermin bei der Ackerfuchsschwanz/Weidelgras Bekämpfung
 - Daniel Altena, LK NRW –
 

Wo und Wann

Bildungszentrum Gartenbau
Külshammerweg 18
45149 Essen



Beginn: 10. Februar 2026 09:00 Uhr
Ende: 10. Februar 2026 13:30 Uhr

Teilnehmerbeitrag

Für die Teilnahme an der Sachkundefortbildung beträgt die Seminargebühr insgesamt 65,-€.
(zusammengesetzt aus 42,- € Teilnehmergebühr + 23,-€ Bescheinigung)
Die Anmeldung für die Schulung ist verbindlich.
Wenn Sie doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, stornieren Sie Ihre Anmeldung über das von Ihnen angelegte Kundenkonto.

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

GM-S16016

Teilnehmerzahl

2 von 70