Fortbildungsschulung zur Sachkunde im Pflanzenschutz (Schwerpunkt: Ackerbau)
Zum Nachweis über die Pflanzenschutzsachkunde, in Deutschland im Scheckkartenformat,
gehört die Pflicht für Sachkundige, sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf
einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden und
Ihre Sachkenntnisse aufzufrischen.
Die Fortbildungsverpflichtung besteht für alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln.
Inhalte
1. Neuerungen im Pflanzenschutzrecht
- Johannes Klewitz, LK NRW –
2. Flufenacet-Verlust – Wie geht es weiter?
3. Integrierter Pflanzenschutz im Futterbau
- Martin Hoppe, LK NRW –
4. Welchen Beitrag können Drohnen zur Reduktion des Herbizideinsatzes leisten?
- Martin Siekerkotte, LK NRW –
5. Praktische Erfahrungen zur Etablierung von Untersaaten im Mais
- Benjamin Jacob, LK NRW –
6. Was leisten Sorten und Saattermin bei der Ackerfuchsschwanz/Weidelgras Bekämpfung
Wo und Wann
Bildungszentrum Gartenbau
Külshammerweg 18
45149 Essen
Beginn: 10. Februar 2026 09:00 Uhr
Ende: 10. Februar 2026 13:30 Uhr
Teilnehmerbeitrag
Für die Teilnahme an der Sachkundefortbildung beträgt die Seminargebühr insgesamt 65,-€.
(zusammengesetzt aus 42,- € Teilnehmergebühr + 23,-€ Bescheinigung)
Die Anmeldung für die Schulung ist verbindlich.
Wenn Sie doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, stornieren Sie Ihre Anmeldung über das von Ihnen angelegte Kundenkonto.
Kurs-Nummer
GM-S16016
Teilnehmerzahl
2 von 70
Termine und Standorte
Kreisstellen Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Mettmann
Bahnhofstraße 9
51789 Lindlar
Hinweise zu den Seminarkosten