Fortbildungsschulung zur Isoflurannarkose nach FerkelBetSachkV für Arbeitskreise

Die Isofluran-Sachkundeverordnung schreibt vor, dass Landwirte, die Ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren, spätestens drei Jahre nach Erlangen der Sachkunde eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin durchführen zu lassen müssen. Außerdem müssen sie an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird teilnehmen.

Inhalte

  • Aktueller Wissensstand der Ferkelkastration mit Isoflurannarkose
  • Gerätekunde
  • Fallbeispiele

Wo und Wann

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Steinfurt
Hembergener Straße 10
48369 Saerbeck

Beginn: 24. Oktober 2023 10:00 Uhr
Ende: 24. Oktober 2023 12:30 Uhr

Referenten

Tierärzte des Schweinegesundheitsdienstes

Teilnehmerbeitrag

39 € pro Person

Inklusive Getränke und Teilnahmebescheingung

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

ST-L99013

Ansprechpartner

Dr. Sandra Lörbert
Tel.:02945 989-766
sandra.loebert@lwk.nrw.de

Methodik

Vortragsveranstaltung mit Demonstration von Lehrvideos

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

Die Anmeldefrist ist abgelaufen!
Keine Online-Anmeldung möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner der Veranstaltung.