Fortbildungsschulung zur Isoflurannarkose nach FerkelBetSachkV für Arbeitskreise
Die Isofluran-Sachkundeverordnung schreibt vor, dass Landwirte, die Ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren, spätestens drei Jahre nach Erlangen der Sachkunde eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin durchführen zu lassen müssen. Außerdem müssen sie an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird teilnehmen.
Inhalte
- Aktueller Wissensstand der Ferkelkastration mit Isoflurannarkose
- Gerätekunde
- Fallbeispiele
Wo und Wann
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Steinfurt
Hembergener Straße 10
48369 Saerbeck
Beginn: 24. Oktober 2023 10:00 Uhr
Ende: 24. Oktober 2023 12:30 Uhr
Referenten
Tierärzte des Schweinegesundheitsdienstes
Teilnehmerbeitrag
39 € pro Person
Inklusive Getränke und Teilnahmebescheingung
Kurs-Nummer
ST-L99013
Ansprechpartner
Dr. Sandra Lörbert
Tel.:02945 989-766
sandra.loebert@lwk.nrw.de
Methodik
Vortragsveranstaltung mit Demonstration von Lehrvideos
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Kreisstelle Steinfurt
Hembergener Straße 10
48369 Saerbeck