Sachkundeschulungen für den Pflanzenschutz
Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem
Sachkundigen, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende
beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel abgibt, regelmäßig wiederkehrend, innerhalb von Dreijahreszeiträumen,
an Sachkundefortbildungen teilzunehmen, die vom Pflanzenschutzdienst anerkannt sind.
Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese
Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung
nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden.
Diese Fortbildungsschulungen werden zurzeit angeboten:
Sachkundeschulungen
- 25.06.2026: Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Baumschulen und Garten- und Landschaftsbau (Köln)
- 05.09.2026: Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz (Online)
- 05.09.2026: Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz (Online)
- 19.10.2026: Lehrgang und Prüfung Sachkunde Pflanzenschutz für Anwender (Paderborn)
- 24.11.2026: Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz Schwerpunkt Futterbau (Hotel Sangermann)