Sachkundeschulungen für den Pflanzenschutz

Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem Sachkundigen, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel abgibt, regelmäßig wiederkehrend, innerhalb von Dreijahreszeiträumen, an Sachkundefortbildungen teilzunehmen, die vom Pflanzenschutzdienst anerkannt sind.

Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden.

Diese Fortbildungsschulungen werden zurzeit angeboten:

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