Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe

Inhalte

Jeder Lebensmittelbetrieb ist für die Sicherheit und Qualität der Produkte verantwortlich. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene.
Regelmäßige Hygieneschulungen und die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz unterstützen die Gewährleistung sicherer Lebensmittel. Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und bringen Sie sich auf den aktuellen Stand.

  • Hygienemythen im Check
    Was stimmt wirklich?
  • Jede/r Einzelne zählt: 
    Aktuelles aus Personal- und Betriebshygiene
    • Händehygiene
    • Persönliche Hygiene 
    • Schädlingskontrolle 
    • Lagerung, Zubereitung und Ausgabe 
  • Nachhaltigkeit & Hygiene
    Ein Widerspruch?
  • Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz §43 (4)

Zielgruppe

Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung

Wo und Wann

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25
48653 Coesfeld

Beginn: 04. Februar 2025 14:30 Uhr
Ende: 04. Februar 2025 16:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

Ann-Kathrin Vortmann, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Teilnehmerbeitrag

45 € für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
52 € für sonstige Teilnehmer
Inklusive Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung
(Betriebe mit einem Vertrag des Grundangebotes Landservice: 2 Personen frei)

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

COE-L93015

Ansprechpartner

Ann-Kathrin Vortmann
ann-kathrin.vortmann@lwk.nrw.de
Tel. 0251 2376-405

Methodik

Präsenzseminar

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

Weitere Termine