Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe
Inhalte
Jeder Lebensmittelbetrieb ist für die Sicherheit und Qualität der Produkte verantwortlich. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene.
Regelmäßige Hygieneschulungen und die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz unterstützen die Gewährleistung sicherer Lebensmittel. Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und bringen Sie sich auf den aktuellen Stand.
- Hygienemythen im Check
Was stimmt wirklich? - Jede/r Einzelne zählt:
Aktuelles aus Personal- und Betriebshygiene - Händehygiene
- Persönliche Hygiene
- Schädlingskontrolle
- Lagerung, Zubereitung und Ausgabe
- Nachhaltigkeit & Hygiene
Ein Widerspruch? - Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz §43 (4)
Zielgruppe
Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung
Wo und Wann
Landwirtschaftskammer NRW
Geschäftsbereich 5
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler
Beginn: 26. März 2025 10:00 Uhr
Ende: 26. März 2025 11:30 Uhr
Referentinnen und Referenten
Ann-Kathrin Vortmann, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Teilnehmerbeitrag
45 € für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
52 € für sonstige Teilnehmer
Inklusive Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung
(Betriebe mit einem Vertrag des Grundangebotes Landservice: 2 Personen frei)
Kurs-Nummer
FB53-L93015
Ansprechpartner
Ann-Kathrin Vortmann
ann-kathrin.vortmann@lwk.nrw.de
Tel. 0251 2376-405
Methodik
Präsenzseminar
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Weitere Termine
Termine und Standorte
Geschäftsbereich 5
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler