Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe

Inhalte

Jeder Lebensmittelbetrieb ist für die Sicherheit und Qualität der Produkte verantwortlich. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene.
Regelmäßige Hygieneschulungen und die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz unterstützen die Gewährleistung sicherer Lebensmittel. Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und bringen Sie sich auf den aktuellen Stand.

  • Hygienemythen im Check
    Was stimmt wirklich?
  • Jede/r Einzelne zählt: 
    Aktuelles aus Personal- und Betriebshygiene
    • Händehygiene
    • Persönliche Hygiene 
    • Schädlingskontrolle 
    • Lagerung, Zubereitung und Ausgabe 
  • Nachhaltigkeit & Hygiene
    Ein Widerspruch?
  • Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz §43 (4)

Zielgruppe

Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung

Wo und Wann

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Borken
Johann-Walling-Str. 45
46325 Borken

Beginn: 30. Oktober 2024 10:00 Uhr
Ende: 30. Oktober 2024 11:30 Uhr

Referentinnen und Referenten

Charlotte van Gember, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Teilnehmerbeitrag

45 € für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
52 € für sonstige Teilnehmer
Inklusive Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung
(Betriebe mit einem Vertrag des Grundangebotes Landservice: 2 Personen frei)

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

BOR-L93014

Ansprechpartner

Charlotte van Gember
charlotte.vangember@lwk.nrw.de
Tel. 0251 2376-896

Methodik

Präsenzseminar

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

Weitere Termine