Sachkundelehrgang Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen
mit Sachkundeprüfung

Seminar mit Sachkundeprüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises nach § 4 Tierschutzschlachtverordnung und Art 7 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

Nach erfolgreich absolviertem Lehrgang dürfen die TN hinterher im Schlachtbetrieb arbeiten und alle Tätigkeiten am lebenden Tier ausführen. Der Lehrgang enthält alle prüfungsrelevanten Inhalte und die vollständige theoretische und praktische Prüfung. Mit dem Prüfungszeugnis kann der Sachkundenachweis beim Veterinäramt beantragt werden.

Inhalte

  • Grundlagen zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Demonstration und praktische Übungen im Schlachtbetrieb
  • Schriftliche, mündliche und praktische Sachkundeprüfung

Zielgruppe

Schaf- und Ziegenhalter im Haupt- und Nebenerwerb, Hobbyhalter, Metzger und Fleischverarbeiter

Wo und Wann

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft
Haus Riswick
Elsenpaß 5
47533 Kleve

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick

Beginn: 19. Mai 2025 13:00 Uhr
Ende: 20. Mai 2025 16:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung, Schwarzenbek

Teilnehmerbeitrag

698 € für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
735 € für sonstige Teilnehmer

zzgl. 120 € Prüfungsgebühr des Landes NRW
ggf. 20 € Verpflegungspauschale, falls Sie einen Dolmetscher mitbringen

Inklusive Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke im Seminarraum. Für diesen Lehrgang können keine Rabatte gewährt werden.

Mit dieser Gebühr erwerben die Teilnehmer den ausgenommenen Schlachtkörper.
Jeder Teilnehmer ist zur Mitnahme des Schlachtkörpers verpflichtet, bitte an entsprechende Transport- und Kühlmöglichkeit denken.

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZR-L49025

Ansprechpartner

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist der Nachweis einer praktischen Einweisung, unter Anleitung und Aufsicht einer sachkundigen Person. Darüber ist das zuständige Veterinäramt vorab zu informieren. Nutzen Sie für den Nachweis bitte folgendes Dokument:

Nachweisformular praktische Einweisung

Kurs- und Prüfungssprache ist Deutsch. Für die erfolgreiche Teilnahme ist flüssiges Deutsch Pflicht.

Schriftliche Prüfungen in anderer Sprache sind nur nach Absprache möglich.
Sie können auch einen Dolmetscher mitbringen, dieses geben Sie dann bitte direkt bei der Anmeldung im Kommentarfeld mit an.

Besonderheiten/weitere Hinweise

Bitte bringen Sie für die praktischen Übungen im Schlachtbetrieb saubere und möglichst helle Kleidung, Kopfbedeckung, Schürze und Sicherheitsgummistiefel mit.

Anmeldeschluss: 22.04.2025
Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen

Teilnehmerzahl

1 von 20

pfeilBitte geben Sie im Kommentarfeld an, wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen.

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