Schulung §13a – Düngeverordnung Präsenz
(Schulung §13a – DüV / Schulung nach §§ 3,4 Landesdüngeverordnung NRW)
- Düngeverordnung und Düngerecht
- Stickstoffeinsparpotentiale in verschiedenen Kulturen
- Effizienz und Gewässerschutz durch Düngetechnik
- Steigerung der Wirtschaftsdüngereffizienz
Wo und Wann
Kreisstellen Aachen-Düren-Euskirchen
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren
Beginn: 19. Februar 2025 09:30 Uhr
Ende: 19. Februar 2025 12:00 Uhr
Teilnehmerbeitrag
Für die Teilnahme an der Schulung werden 27 € pro Teilnehmer, sowie 19 € für die Teilnahmebescheinigung in Rechnung gestellt.
Die Anmeldung für die Schulung ist verbindlich.
Wenn Sie doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, stornieren Sie bitte Ihre Anmeldung übder das von Ihnen angelegte Kundenkonto oder melden sich per E-Mail unter dueren@lwk.nrw.de ab.
Pro Betrieb reicht es aus, wenn eine für die Düngung verantwortliche Person an der Fortbildung teilnimmt.
Wer zuletzt im Kalenderjahr 2022 eine Teilnahmebescheinigung erlangt hat, muss im Laufe des Jahres 2025 erneut teilnehmen. Wir empfehlen grundsätzlich allen Betrieben mit nennenswertem Flächentausch an einer Fortbildung teilzunehmen, auch wenn aktuell keine Flächen im nitratbelasteten- oder eutrophierten Gebiet bewirtschaftet werden.
Kurs-Nummer
DN-D91015
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
Anna Heiliger
02421- 5923 84
anna.heiliger@lwk.nrw.de
Fachliche Fragen:
Matthias Brauers
02421- 5923 25
matthias.brauers@lwk.nrw.de
Marco Breuer
02421- 5923 30
marco.breuer@lwk.nrw.de
Voraussetzungen
- Sicher in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten unterwegs - Pflichtschulung laut Landesdüngeverordnung
in nitratbelasteten und europhierten Kulissen.
Laut der in 2020 in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung (LDüngVO) sind alle Bewirtschafter von Flächen
in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten (rote oder gelbe Gebiete) verpflichtet innerhalb eines individuellen
3-Jahreszeitraumes, an einer Schulung teilzunehmen. Dabei ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu welchem die erste
Fläche (oder mehrere Flächen) ab Januar 2021 in einer der genannten Kulissen lag. Dies gilt auch, wenn die
Kulissen zu einem späteren Zeitpunkt geändert wurden.
Wenn Sie Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften bzw. bewirtschaftet haben,
werden Sie ab 2024 bei Kontrollen aufgefordert, die Schulungsteilnahme durch eine entsprechende Teilnahme-
bescheinigung nachzuweisen. Diese Vorgabe ist unabhängig davon, wie lange Ihre Fläche in nitratbelasteten
oder eutrophierten Gebieten lagen. Ob Ihre Flächen in einem nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten
lagen/liegen, können Sie über die online Anwendung ELWAS-WEB herausfinden.
Klicken Sie hier http://www.elwasweb.nrw.de/ um zu ELWAS-WEB weitergeleitet zu werden.
Starten Sie mit der Kartenansicht und wählen Sie das Kartenthema "Gebiete nach §5, §13a Düngeverordung
und §38a WHG".
Identifizierung § 13a Gebiete
Über diesen Link können Sie ein Excel-Tool herunterladen. Dadurch können Sie mittels Feldblocknummer nachvollziehen, ob Ihre Fläche und zu welchem Zeitpunkt Sie in einer der oben beschriebenen Kulissen liegt/lag.
Aus diesem Anlass bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Schulungen nach der Landesdünge-
verordnung an, durch deren Teilnahme Sie die entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten werden.
Unsere Experten lassen ihre langjährigen Erfahrungen aus dem Versuchswesen und der Praxis in die Schulung
einfließen. Dadurch werden neben den rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientierte Ansätze für die
Bewirtschaftung in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten vermittelt.
Besonderheiten/weitere Hinweise
Anmeldefrist: 15.02.2025 | 23:59 Uhr
Allgemeine Bedingungen:
Nicht angemeldete Teilnehmer können nach Anmeldeschluss nicht berücksichtigt werden und erhalten keinen Nachweis!
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Termine und Standorte
Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren