Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Die Plätze werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung zugewiesen!
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
Mit der Anmeldung einzureichende Unterlagen:
- Zeugniskopie des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses (z. B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur)
- Falls vorhanden: Zeugniskopie einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
- Falls zutreffend: Nachweise über Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meisterprüfung, Technikerabschluss, Studium)
- Tabellarischer Lebenslauf
Wichtiger Hinweis zur Einreichung der Unterlagen:Alle Unterlagen sind per E-Mail einzureichen. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Ihrer offiziellen Anmeldung.
Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz
Wer darf zur Prüfung Landwirt/in nach § 45.2 BBiG antreten?
Wer die Prüfung zur Landwirtin / zum Landwirt nach § 45.2 BBiG machen will, muss lange genug praktisch in der Landwirtschaft gearbeitet haben:
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Vollzeit: ca. 4,5 Jahre
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Teilzeit oder als Nebentätigkeit: ca. 9 Jahre
Für die Bestätigung Ihrer Praxiserfahrung bitte das PDF-Dokument ausfüllen und einreichen.
Der Qualifizierungskurs bietet gutes Grundlagenwissen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Die alleinige Kursteilnahme berechtigt nicht zur anschließenden Teilnahme an der Abschlussprüfung! Entscheidend für die Zulassung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz ist der Nachweis der umfassenden landwirtschaftlichen Tätigkeit über die oben angeführte Dauer unter den genannten Bedingungen.