Schulung nach Landesdüngeverordnung NRW
(LDüngVO NRW) - Gemüsebau - Online

Gemäß der Landesdüngeverordnung NRW (§§ 3 und 4) sind Bewirtschafter von nitratbelasteten oder eutrophierten Flächen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, innerhalb eines betriebsindividuellen 3-Jahreszeitraumes an einer Schulung teilzunehmen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die erste Fläche (oder mehrere Flächen) ab Januar 2021 in einer der genannten Kulissen lag. Dies gilt auch, wenn sich die Kulissen zu einem späteren Zeitpunkt geändert haben.

Betriebe können die fachliche Ausrichtung der Schulung nach LDüngVO NRW frei wählen, sei es gartenbaulich (z. B. Zierpflanzenbau, Baumschule) oder ackerbaulich. Für die Bescheinigung ist dies unerheblich.

Ob Ihre Flächen in einem nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet liegen und Sie somit schulungspflichtig sind, können Sie anhand Ihrer Feldblocknummern (Schläge) schnell über das Excel-Tool der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ermitteln:

Identifizierung § 13a-Flächen

Hinweis: Dieses Tool stellt eine Arbeitshilfe dar. Die rechtsverbindliche Quelle ist die Onlineanwendung ELWAS-WEB des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Eine Klickanleitung erhalten Sie hier: Leitfaden ELWAS-WEB

Inhalte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen zur Düngung in NRW (DüV und LDüngVO NRW)
  • Erhöhung der Nährstoffeffizienz 
  • Reduzierung von Phosphateinträgen in Oberflächengewässern

 

 

Zielgruppe

Kostenpflichtige anerkannte Schulungsmaßnahme nach §§ 3 und 4 Landesdüngeverordnung NRW

Wo und Wann

Onlineschulung über Microsoft-Teams

Beginn: 25. März 2025 18:00 Uhr
Ende: 25. März 2025 20:00 Uhr

Teilnehmerbeitrag

Die Teilnahme an der Schulung kostet 27 €. Die Teilnahmebescheinigung kostet 19 €, sodass insgesamt eine Gebühr von 46 € erhoben wird.

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

F63K-D91015

Ansprechpartner

Karsten Lindemann-Zutz

Fachbereich 63 – Gartenbau

Referent für Pflanzenernährung

Koordination Wasserschutz im Gartenbau

Gartenstraße 11

50765 Köln-Auweiler

Telefon: 0221 5340-580

E-Mail: Karsten.Lindemann-Zutz@LWK.NRW.DE

Voraussetzungen

  • Anmeldung:Zusätzlich zu Ihrem Geburtsdatum und -ort müssen Sie Ihre 9-stellige Unternehmernummer sowie den zugehörigen Betriebsnamen und Anschrift angegeben.
  • Ohne diese Angaben kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
  • Bitte füllen Sie das Formular für jede Person separat aus.
  • Die Nutzung einer E-Mail-Adresse für mehrere Personen ist möglich.
  • Anmeldeschluss: Sonntag, 23.März 2025. Eine Anmeldung nach diesem Datum ist nicht mehr möglich.

     

 

Besonderheiten/weitere Hinweise

Wichtige Informationen zur Onlineschulung:

  • Eigenes Endgerät: Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer benötigt ein eigenes Endgerät. Sollten Sie mit mehreren Personen an einem Endgerät teilnehmen wollen, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus.

 

  • Empfohlene Ausstattung: Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome sowie eines Kopfhörers oder Headsets. Bitte schalten Sie Ihr Mikrofon aus, um Nebengeräusche zu vermeiden. Eine Kamera wird nicht benötigt. Falls vorhanden, lassen Sie diese bitte ausgeschaltet, da das Videosignal viel Datenvolumen verbraucht. 
  • Microsoft Teams:Sie müssen das Programm nicht im Voraus herunterladen.

 

  • Einen Tag vor der Onlineschulung erhalten Sie per E-Mail einen Einwahllink.
  • Teilnahmebescheinigung: Um eine Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie an der gesamten Veranstaltung teilnehmen.

 

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

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Keine Online-Anmeldung möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner der Veranstaltung.