Schulung nach Landesdüngeverordnung

Sicher in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten unterwegs – Pflichtschulung laut Landesdüngeverordnung* in nitratbelasteten und eutrophierten Kulissen

Laut der in 2020 in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung (LDüngVO) sind alle Bewirtschafter von Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten (rote oder gelbe Gebiete) verpflichtet innerhalb eines individuellen 3-Jahreszeitraumes, an einer Schulung teilzunehmen. Dabei ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu welchem die erste Fläche (oder mehrere Flächen) ab Januar 2021 in einer der genannten Kulissen lag. Dies gilt auch, wenn die Kulissen zu einem späteren Zeitpunkt geändert wurden.

Wenn Sie Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften bzw. bewirtschaftet haben, werden Sie ab 2024 bei Kontrollen aufgefordert, die Schulungsteilnahme durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Diese Vorgabe ist unabhängig davon, wie lange Ihre Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten lagen. Ob Ihre Flächen in einem nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten lagen/liegen, können Sie über die online Anwendung ELWAS-WEB herausfinden.

• Klicken Sie hier, um zu ELWAS-WEB weitergeleitet zu werden

Starten Sie mit der Kartenansicht und wählen Sie das Kartenthema "Gebiete nach §5, §13a Düngeverordnung und §38a WHG"

• Identifizierung § 13a Gebiete
Über diesen Link können Sie ein Excel-Tool herunterladen. Dadurch können Sie mittels Feldblocknummer nachvollziehen, ob Ihre Fläche und zu welchem Zeitpunkt Sie in einer der oben beschriebenen Kulissen liegt/lag.

Aus diesem Anlass bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Schulungen nach der Landesdüngeverordnung an, durch deren Teilnahme Sie die entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten werden.

Unsere Experten lassen ihre langjährigen Erfahrungen aus dem Versuchswesen und der Praxis in die Schulung einfließen. Dadurch werden neben den rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientierte Ansätze für die Bewirtschaftung in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten vermittelt.

Inhalte

09:00 - 12:00 Uhr
Führung durch die Versuche des Feldtages an der Versuchsstation (Informationen zum Feldtag)

12:00 - 13:00 Uhr
Mittagspause

13:00 - 14:00 Uhr
folgende Vorträge

  • Aktuelles zur Düngeverordnung (Raphaela Overmeyer - Beratung Nährstoffmanagement, Antragsmithilfe)

  • Effizient düngen am Beispiel Kartoffel (Timo Westerink - Pflanzenbau-, Kartoffelberatung)

  • pH-Wert und Calciumversorgung - ein unterschätzter Faktor der Bodenfruchtbarkeit (Rebecca Wiesmann - WRRL Beratung)

Wo und Wann

Versuchsstation Münsterland
Herberner Str. 43a
48268 Greven

Beginn: 11. Juni 2025 09:00 Uhr
Ende: 11. Juni 2025 14:00 Uhr

Teilnehmerbeitrag

*Wenn Sie einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme gemäß Landesdüngeverordnung benötigen, können Sie -nach vorhergehender Teilnahme an der Versuchsbesichtigung- von 13:00 bis 14:00 Uhr vor Ort bleiben und interessanten Vorträgen zuhören. Für die kostenpflichtige Teilnahmebescheinigung ist eine vorherige Anmeldung nötig.

Für die Teilnahme an der Schulung werden 27 € pro Teilnehmer sowie 19 € für die Teilnahmebescheinigung in Rechnung gestellt.
Die Anmeldung für die Schulung ist verbindlich.

Kurs-Nummer

ST-D91015

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze