Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Landwirt/in nach § 45 Abs. 2 BBiG
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet einen Qualifizierungskurs für Nebenerwerbslandwirtinnen und Nebenerwerbslandwirte an.
Der Lehrgang vermittelt fundiertes landwirtschaftliches Grundlagenwissen und bereitet gezielt auf die Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor.
Die Inhalte sind praxisnah aufgebaut und bieten eine gute Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Bitte beachten Sie:
Für die Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (siehe Abschnitt „Voraussetzungen und weitere Hinweise“).
Inhalte
Der Kurs startet jährlich im Januar und läuft bis April des Folgejahres (insgesamt 16 Monate). Die Grundlehrgänge werden überwiegend in Form von Abendkursen durchgeführt. In der Regel findet pro Woche ein Unterrichtsabend mit vier Unterrichtsstunden (Ustd., 45 Minuten) statt.
Der Kurs umfasst folgende Bestandteile:
- Grundlehrgänge für
- Pflanzenproduktion - 72 Unterrichtsstunden (Ustd.),
- Tierproduktion - 72 Ustd.,
- Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 48 Ustd.,
- fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
- Pflanzenproduktion/Landtechnik - 80 Ustd.
- und Tierhaltung - 40/80 Ustd..
Wo und Wann
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck
Münsterstraße 62/68
48167 Münster
Beginn: 06. Januar 2027 18:45 Uhr
Ende: 03. April 2028 22:00 Uhr
Teilnehmerbeitrag
Grundlehrgang ( 192 Unterrichtsstunden)
1.900 € /Teilnehmenden
Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen)
DEULA Westfalen-Lippe GmbH 1040
Für die eventuelle Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung fallen zusätzliche Gebühren an:
(Stand: Mai 2026)
Voraussetzungen
Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Die Plätze werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung zugewiesen!
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
Zusätzlich mit der Anmeldung einzureichende Unterlagen:
- Zeugniskopie des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses (z. B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Falls vorhanden: Zeugniskopie einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
- Falls zutreffend: Nachweise über Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meisterprüfung, Technikerabschluss, Studium)
Wichtiger Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Die Unterlagen sind per E-Mail einzureichen. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Ihrer offiziellen Anmeldung.
Besonderheiten/weitere Hinweise
Wer darf zur Prüfung Landwirt/in nach § 45.2 BBiG antreten?
Wer die Prüfung zur Landwirtin / zum Landwirt nach § 45.2 BBiG machen will, muss lange genug praktisch in der Landwirtschaft gearbeitet haben:
Der Qualifizierungskurs hilft beim Lernen für die Prüfung, aber nur die Arbeitserfahrung zählt für die Zulassung.
Für die Bestätigung Ihrer Praxiserfahrung bitte das PDF-Dokument ausfüllen und einreichen.