Schulung gemäß Landesdüngeverordnung NRW | Hybrid

Bitte wählen Sie aus, wie Sie teilnehmen möchten: 


Schulung nach §§ 3,4 Landesdüngeverordnung NRW

Sicher in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten unterwegs – Pflichtschulung laut Landesdüngeverordnung in nitratbelasteten und eutrophierten Kulissen.
Laut der in 2020 in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung (LDüngVO NRW) sind alle Bewirtschafter von Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten (rote oder gelbe Gebiete) verpflichtet, innerhalb eines individuellen 3-Jahreszeitraumes, an einer Schulung teilzunehmen. Eine Teilnahmebescheinigung muss spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt vorliegen, an dem ein Betrieb erstmalig eine Fläche im Nitratbelasteten und/oder Eutrophierten Gebiet hatte. Für Nitratbelastete Gebiete ist die Kulissenausweisung 03/2021 maßgeblich. Für Betriebe, die erst zu einem späteren Zeitpunkt belastete Flächen im Betrieb hatten, beginnt der 3-Jahreszeitraum ab dem Datum der erstmaligen Ausweisung.

Wenn Sie Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften bzw. bewirtschaftet haben, werden Sie ab 2024 bei Kontrollen aufgefordert, die Schulungsteilnahme durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Diese Vorgabe ist unabhängig davon, wie lange Ihre Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten lagen. Ob Ihre Flächen in einem nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten lagen/liegen, können Sie über die online Anwendung ELWAS-WEB herausfinden.

Klicken Sie hier, um zu ELWAS-WEB weitergeleitet zu werden
Starten Sie mit der Kartenansicht und wählen Sie das Kartenthema "Gebiete nach § 5, § 13a Düngeverordnung und § 38a WHG".

Identifizierung § 13a Gebiete
Über diesen Link können Sie ein Excel-Tool herunterladen. Dadurch können Sie mittels Feldblocknummer nachvollziehen, ob Ihre Fläche und zu welchem Zeitpunkt Sie in einer der oben beschriebenen Kulissen liegt/lag.

Aus diesem Anlass bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Schulungen nach der Landesdüngeverordnung an, durch deren Teilnahme Sie die entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten werden.

Unsere Experten lassen ihre langjährigen Erfahrungen aus dem Versuchswesen und der Praxis in die Schulung einfließen. Dadurch werden neben den rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientierte Ansätze für die Bewirtschaftung in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten vermittelt.

Inhalte

  • Wechselwirkungen zwischen Düngung, Bodenleben und Nährstoffverfügbarkeit
  • Stickstoffeffizienz  |  Potenziale im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Eutrophierte Gebiete  |  P-Dynamik und ackerbauliche Möglichkeiten

Wo und Wann

Online & Kreisstelle in Brakel

Beginn: 20. November 2025 18:00 Uhr
Ende: 20. November 2025 20:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

  • Johannes Auffenberg
  • Katharina Bollmann
  • Konrad Egenolf
  • Roman Engemann
  • Georg Gievers
  • Ferdi Stamm

Teilnehmerbeitrag

  • 27 Euro Schulungsgebühr
  • 19 Euro Bescheinigungsgebühr

Kurs-Nummer

HX-D91015

Ansprechpartner

Fachliche Fragen:
Birger Ridder
Tel. 05272 3701-210
E-Mail Birger.Ridder@lwk.nrw.de

Roman Engemann
Tel. 05272 3701-238
E-Mail Roman.Engemann@lwk.nrw.de



Organisatorische Fragen:
E-Mail Beratung-Pflanze-Wasser-OWL@lwk.nrw.de

Voraussetzungen

Die Verpflichtung an einer Schulung teilzunehmen, gilt für jeden Betriebsleiter für jeden steuerlich selbstständigen Betrieb mit Flächen in den Kulissen.
 
Leitet der Betriebsinhaber mehrere steuerlich selbstständige Betriebe und ist jeweils für das Nährstoffmanagement selbst verantwortlich, wird ebenfalls nur eine Bescheinigung ausgestellt und diese nur für seinen eigenen Hauptbetrieb.
Bei entsprechend weiteren Betrieben/Betriebszugehörigkeiten muss im Falle einer Kontrolle der Nachweis in Kombination mit dem Gesellschafter-/Angestelltenvertrag oder als mitarbeitendes Familienmitglied erfolgen.
Die Verantwortung für das Nährstoffmanagement kann nicht auf einen Freund/Nachbarn/Bekannten/Lohnunternehmen übertragen werden.
Diese erhalten keine Bescheinigung.
Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • die 9-stellige Invekos-Unternehmernr. (steht im ELAN-Programm und dem letzten Prämienbescheid) 
  • die genaue Bezeichnung des zur Unternehmernr. gehörigen Betriebsnamen
  • die für die ELAN-Antragstellung angegebene Anschrift.

Ohne diese Angaben erhalten Sie keine Bescheinigung. 

HIT-/ZID-Nr. beginnen mit 276057.... und sind unabhängige 15-stellige Nummern.
Diese werden nicht benötigt, daher bitte nicht angeben!


Sollten Sie als Kleinstbetrieb betroffen sein und keinen ELAN-Antrag stellen, nutzen Sie bei der Anmeldung bitte die Unternehmernr. 123456789


Je Teilnehmer ein eigener PC/Laptop = eigener Teams-Name.
Die Teilnahme von 2 und mehr Personen vor einem Gerät ist nicht gestattet!

Den Zugangs-Link finden Sie 1-2 Tage vor der Veranstaltung im Kundenportal an ihrer gebuchten Veranstaltung.
Der Link wird Ihnen NICHT zugeschickt! 

Für die Teilnahme nutzen Sie bitte den Google Chrome Browser und richten sich diesen vor der Veranstaltung als Standardbrowser ein.
Die Nutzung anderer Browser (Firefox, Internet-Explorer, Opera, Safari, Edge) hat in der Vergangenheit immer zu Problemen und Netzabbrüchen geführt. 
Der Download ist hier möglich!

Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und halten entsprechend Speicherkapazität vor bzw. prüfen ihren SPAM-Ordner.
Jeder Teilnehmer muss sich mit einem vollständigen Vor- und Nachnamen (keine Abkürzungen) sowie dem Tag des Geburtsdatums einloggen. Beispiel: Antonia Sonnenschein hat am 15.11.1967 Geburtstag. In diesem Fall lautet der Teilnehmername in Microsoft Teams „Antonia Sonnenschein 15".

Nutzen Sie mehrere Geräte, an denen immer das gleiche Teams-Konto (z. B. ihrer Kinder) angemeldet ist, melden Sie hier bitte vor dem Zutritt zur Veranstaltung vollständig ab.
Andernfalls erkennt Teams dieses identische Konto von allen Geräten und fasst sie zu einem Teilnehmer zusammen. Auch in diesem Fall wird nur eine Bescheinigung erstellt.

Besonderheiten/weitere Hinweise

Anmeldefrist: 17.11.2025 | 23:55 Uhr

Allgemeine Bedingungen:

Die Rechnung und Bescheinigung erhalten Sie nach der Veranstaltung nur per E-Mail.
Dafür ist die Erstellung eines eigenen Kundenlogins, falls noch nicht vorhanden, erforderlich.

Wenn die Rechnung an eine abweichende Rechnungs-E-Mail versendet werden soll, melden Sie sich bitte als Firma an und tragen bei der Firmen die Rechnungs-E-Mail ein.

Der Benutzername kann nur einmal verwendet werden, die hinterlegte E-Mail-Adresse mehrfach.
Die kostenpflichtige Service-E-Mail der ELAN-Antragstellung kann nicht verwendet werden!

Bitte beachten: E-Mail-Provider erkennen identische E-Mails/E-Mail-Adressen, die zur selben Zeit mehrfach versendet werden sollen; diese werden nur einmal zugestellt.

Nicht angemeldete Teilnehmer können nach Anmeldeschluss nicht berücksichtigt werden und erhalten keinen Nachweis!

Methodik

Online über Microsoft Teams und Präsenz in der Kreisstelle in Brakel

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

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