WiN: Antibiotikaminimierung und Datenpflichten –
HIT & TAM verständlich erklärt

Landwirtschaftliche Betriebe festgelegter Nutzungsarten in der Schweine-, Rinder- und Geflügelhaltung müssen ab einer festgelegten Bestandsgrenze Meldeplichten nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einhalten. Worum geht es dabei, und wie kann das Agrarbüro den Betriebsablauf unterstützen?

Inhalte

• Warum muss gemeldet werden?
• Wer muss melden? Bestandsuntergrenzen für Nutztierarten nach Tierarzneimittelgesetz
• Was muss gemeldet werden? Mitteilungsplichten für Tier haltende Betriebe und Tierärzte
• Umgang mit der betrieblichen Therapiehäufigkeit und den Bundeskennzahlen
• Wie ist zu melden? Einblicke in die TAM-Datenbank und Hinweise zur Anwendung
• Wie überwacht das Veterinäramt, und wie sind Betrieb und Büro gut vorbereitet?
• Ausblick: Erwartete Rechtsänderungen

Zielgruppe

Verantwortliche und Mitarbeitende in Betrieb und Büro, die für die Umsetzung der Antibiotikaminimierung in der Tierhaltung zuständig sind oder mitwirken. Einsteigende und Alle, die ihr Wissen bei diesem Thema auffrischen wollen

Wo und Wann

Bei Ihnen zu Hause am internetfähigen PC/Tablet

Beginn: 12. Februar 2026 19:00 Uhr
Ende: 12. Februar 2026 20:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

Dr. Maren Heimberg
Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen. Kreis Unna

Teilnehmerbeitrag

Für WiN-Abonnentinnen im Abo-Preis enthalten, als Einzelveranstaltung 45 €
(für Teilnehmende außerhalb der Landwirtschaft oder NRW 57 €)

WiN-Teilnahmebedingungen

Kurs-Nummer

FB52-L95306

Ansprechpartner

Heidrun Gerwin-Wegener
Tel.: 0251 2376-353
Mail: heidrun.gerwin-wegener@lwk.nrw.de

Methodik

Vortrag mit praktischen Beispielen und Frage-und-Antwort-Möglichkeiten

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

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