WiN: Antibiotikaminimierung und Datenpflichten –
HIT & TAM verständlich erklärt
Landwirtschaftliche Betriebe festgelegter Nutzungsarten in der Schweine-, Rinder- und Geflügelhaltung müssen ab einer festgelegten Bestandsgrenze Meldeplichten nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einhalten. Worum geht es dabei, und wie kann das Agrarbüro den Betriebsablauf unterstützen?
Inhalte
• Warum muss gemeldet werden?
• Wer muss melden? Bestandsuntergrenzen für Nutztierarten nach Tierarzneimittelgesetz
• Was muss gemeldet werden? Mitteilungsplichten für Tier haltende Betriebe und Tierärzte
• Umgang mit der betrieblichen Therapiehäufigkeit und den Bundeskennzahlen
• Wie ist zu melden? Einblicke in die TAM-Datenbank und Hinweise zur Anwendung
• Wie überwacht das Veterinäramt, und wie sind Betrieb und Büro gut vorbereitet?
• Ausblick: Erwartete Rechtsänderungen
Zielgruppe
Verantwortliche und Mitarbeitende in Betrieb und Büro, die für die Umsetzung der Antibiotikaminimierung in der Tierhaltung zuständig sind oder mitwirken. Einsteigende und Alle, die ihr Wissen bei diesem Thema auffrischen wollen
Wo und Wann
Bei Ihnen zu Hause am internetfähigen PC/Tablet
Beginn: 12. Februar 2026 19:00 Uhr
Ende: 12. Februar 2026 20:00 Uhr
Referentinnen und Referenten
Dr. Maren Heimberg
Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen. Kreis Unna
Teilnehmerbeitrag
Für WiN-Abonnentinnen im Abo-Preis enthalten, als Einzelveranstaltung 45 €
(für Teilnehmende außerhalb der Landwirtschaft oder NRW 57 €)
Kurs-Nummer
FB52-L95306
Ansprechpartner
Heidrun Gerwin-Wegener
Tel.: 0251 2376-353
Mail: heidrun.gerwin-wegener@lwk.nrw.de
Besonderheiten/weitere Hinweise
Weitere Informationen zu WiN-Weiterbildung im Netzwerk für Frauen im Agrarbereich
Methodik
Vortrag mit praktischen Beispielen und Frage-und-Antwort-Möglichkeiten
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Weitere Termine
Termine und Standorte
Geschäftsbereich 5
Nevinghoff 40
48147 Münster
WiN-Teilnahmebedingungen