Termine und Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer NRW - Landesdüngeverordnung

Wir freuen uns auf Ihren Besuch - in Präsenz oder auch Online.

Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter, die Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften, dazu verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Schulung teilzunehmen.

Termine

Weitere Schulungstermine sind in Vorbereitung.
Mit Teilnahme daran können Sie Ihre Schulungspflicht auf jeden Fall noch in diesem Jahr erfüllen.

Schauen Sie gerne regelmäßig vorbei– wir aktualisieren diese Seite fortlaufend mit kommenden Terminen!