Termine und Veranstaltungen des Fachbereichs Gartenbau - Landesdüngeverordnung
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Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter, die Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften, dazu verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Schulung teilzunehmen.