Sachkundeprüfungen für den Pflanzenschutz


Im Pflanzenschutzgesetz wird im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln sowohl von
Anwendern als auch von Verkäufern und von jedem gewerblichen Berater ein
Sachkundenachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gesetzlich gefordert.

Lehrgänge zum Erlangen der Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
bieten einige Kreisstellen der Landwirtschaftskammer in Westfalen-Lippe an, sowie die
DEULA Rheinland in Kempen und die DEULA Westfalen-Lippe in Warendorf.

Die Prüfung wird von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgenommen. Mit
dem Zeugnis über die bestandene Prüfung kann dann der Sachkundenachweis beantragt
werden.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungs-Lehrgang vor der Sachkundeprüfung ist nicht
vorgeschrieben.

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