Ist es wirklich Feuerbrand?

FeuerbrandBild vergrößern
Cotoneaster: Befallene Triebspitze

Seit einigen Wochen gehen beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW zahlreiche Meldungen besorgter Hobbygärtner ein, deren Obst- und Ziergehölze welken oder absterben. Bei der Recherche stößt man schnell auf die Feuerbrandkrankheit. Sie wird durch das Bakterium Erwinia amylovora ausgelöst und führt an den Bäumen zum Absterben von Trieben, Ästen und Früchten. Zu den Hauptwirten des Feuerbrandes zählen Apfel, Birne, Rot- und Weißdorn, aber auch Cotoneaster, Feuerdorn und Eberesche. Keine Gefahr besteht für Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen oder Zwetschgen.

Nicht immer ergaben die an das Diagnoselabor des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer NRW eingesendeten Verdachtsproben einen Nachweis der Bakterienkrankheit. In diesem Jahr treten aufgrund der heißen trockenen Witterung vermehrt Trockenschäden an Gehölzen auf. Triebspitzen und Laub sind der hohen Einstrahlung nicht gewachsen und trocknen innerhalb kurzer Zeit ein. Durch vereinzelt auftretende Regenschauer oder Gewitterregen wird die schützende Wachsschicht von der Blattoberfläche abgewaschen. Heiße und sonnige Tage im Anschluss an ein Regenereignis können zu Verbrennungsschäden an Laub und Triebspitzen führen.

Es lohnt sich also in diesem Jahr besonders genau hinzuschauen. Typisch für den Feuerbrand sind welkende Äste und Triebe mit braun-schwarz verfärbten Blättern oder Blütenständen. Das erkrankte Gewebe ist von dem gesunden scharf abgegrenzt. Bei eintrocknenden Trieben biegt sich die Triebspitze nach unten. Die Blätter bleiben aber fest am Zweig.

Eine direkte Bekämpfung des Feuerbrandes ist nicht möglich. Damit sich die Krankheit nicht weiter verbreitet und weitere Pflanzen schädigt, sollten erkrankte Triebe entfernt und vernichtet werden. Verwendete Schnittwerkzeuge müssen nach dem Schnitt desinfiziert werden. Weitere Informationen gibt es hier beim Pflanzenschutzdienst in der Rubrik Haus- und Kleingarten:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 25.08.2022