Ausbildung in den Grünen Berufen

Jannis SchmeingBild vergrößern
Jannis Schmeing, Bocholt, Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Ausbildungsstätte: Garten Grandiflora GmbH, Bocholt

Die Sommerferien sind der Abschluss des Schuljahres und läuten gleichzeitig den Endspurt am Ausbildungsmarkt ein. Wer bisher noch nicht den richtigen Ausbildungsplatz gefunden hat, wird vielleicht bei den Grünen Berufen fündig.

Die 14 Grünen Berufe in Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau oder Hauswirtschaft bestechen durch Abwechslung und Vielfältigkeit, lassen Kreativität zu, fördern die Teamfähigkeit und körperliche Fitness und tragen zur Nachhaltigkeit bei.

Markus Reher, Leiter des Geschäftsbereichs Berufsbildung der Landwirtschaftskammer NRW, hebt die Alleinstellungsmerkmale der Grünen Berufe hervor: „Sie tragen zur Versorgungssicherheit bei, werten das Stadt-, Siedlungs-, oder Landschaftsbild auf und schaffen bessere Lebensbedingungen in und außerhalb von Gebäuden. Kurzum: Sie machen satt, schön und lebenswert. Zusätzlich tragen sie erheblich zum Klimaschutz bei. Damit sind die Grünen Berufe außerordentlich sinnstiftend und zukunftssicher.“

Es handelt sich in weiten Teilen um handwerkliche Tätigkeiten, die in vielerlei Hinsicht technisch und digital unterstützt werden. Das reicht bis hin zu komplett automatischen Prozessen wie dem satellitengestützten Maschineneinsatz oder der selbstgesteuerten Düngung und Bewässerung in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

Wer noch unsicher ist, ob der jeweilige Beruf das Richtige ist, kann sich in einem Praktikum oder im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung mit den Anforderungen vertraut machen. Dazu informieren die Ausbildungsberaterinnen und -berater der Landwirtschaftskammer NRW. Die Kontakte und weitere Informationen sind unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Berufsbildung zu finden. Der Einstieg in eine Ausbildung erfolgt im Regelfall zum 1. August oder mit dem neuen Schuljahr nach den Sommerferien, ist aber auch noch später möglich.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2024