Bullenmastfutter im Test

Stier im Stall

Im Landwirtschaftszentrum Haus Riswick, Kleve, wurden im Auftrag sechs Ergänzungsfutter für die Rindermast im Rahmen der Energetischen Futterwertprüfung getestet. Ziel dieser Prüfung ist die Bestimmung des Energiegehaltes für das jeweilige Futter auf der Grundlage von Verdauungsversuchen an Hammeln, um anschließend einen Vergleich mit dem vom Hersteller deklarierten Energiewert vorzunehmen.

Die Futter werden in landwirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Nordrhein-Westfalen oder beim Handel gezogen. Zur Beurteilung des energetischen Wertes der Futter erfolgt eine Bestimmung der Umsetzbaren Energie (ME) auf Basis der verdaulichen Rohnährstoffe. Die Ermittlung der Verdaulichkeiten wird an Hammeln in Form des sogenannten Hammeltestes durchgeführt. Je Futter werden fünf Hammel aufgestallt und mit Heu und dem zu prüfenden Futter gefüttert. Nach einer zweiwöchigen Anfütterung wird über einen Zeitraum von sieben Tagen der Kot gesammelt, die Kotmenge ermittelt und anschließend in der LUFA NRW analysiert. Bei bekannter Heuverdaulichkeit, gemessen in der ausschließlich mit Heu versorgten Hammelgruppe, kann die Verdaulichkeit der Rohnährstoffe durch Differenzrechnung ermittelt werden. Über die verdaulichen Nährstoffe wird schließlich der Gehalt an Umsetzbarer Energie im Futter bestimmt. Zur Bewertung der Prüffutter wird dieser Wert dem vom Hersteller angegebenen Energiegehalt gegenübergestellt. Hierbei wird in Anlehnung an das Futtermittelrecht eine Toleranz von 0,4 MJ ME/kg in Ansatz gebracht.

In die Untersuchung eingeschlossen ist auch eine Abschätzung der Energiegehalte auf Basis der im Futter analysierten Rohnährstoffe und der Cellulase-Löslichkeit. Die Cellulase-Löslichkeit ist eine im Labor ermittelte Schätzgröße, die in enger Beziehung zur Verdaulichkeit steht. Geeicht ist der Test an der Verdaulichkeitsbestimmung mit Hammeln, wobei er zur Überprüfung der Energiegehalte in der amtlichen Futtermittelkontrolle vorgeschrieben ist.

Von den sechs geprüften Futtern gehörten nach den Angaben der Hersteller zwei Futter zur Energiestufe 2 (10,2 MJ ME/kg) und zwei Futter zur Stufe 3 (10,8 MJ ME/kg). Ein Futter war mit 10,6 MJ ME/kg und ein weiteres mit 11,4 MJ ME/kg 3 deklariert. Innerhalb der angegebenen Energiestufe unterscheiden sich die Futter vor allem im Rohproteingehalt und in der Mineralisierung. Hieraus ergeben sich differenzierte Einsatzempfehlungen. Die beiden Futter der Energiestufe 2 haben mit 12,0 bzw. 12, 3 % deutlich höhere Aschegehalte wie die Futter der Stufe 3. Das Futter Bullenmast HS 725 von H. Schräder, Ochtrup, ist mit 25 % Rohprotein angegeben und soll zu sehr guter Maissilage mit 1,5 kg beginnend bis zu 3,0 kg/Tier/Tag am Ende der Mast verfüttert werden. Das Futter KOFU bullmast VI wird mit 35 % Rohprotein deklariert und soll eine Maissilagefütterung mit 1 bis 2 kg pro Tier und Tag ergänzen.

Innerhalb der Energiestufe 3 betragen die Rohproteingehalte nach Herstellerangaben 24 %. Die Angaben zum Ca-Gehalt liegen bei 1,10 und 1,25 %. Bis zu maximal 65 % der Tagesration soll das Futter Bullmast 24 III der Raiffeisen Hohe Mark, Dorsten, gefüttert werden. Für das Futter BM SM / 24 / 3 der Raiffeisen Westmünsterland eG, KW Burlo wird als maximale Einsatzmenge 70 % der Tagesration empfohlen. Keine Einsatzempfehlungen erfolgen beim Futter Rindermast von Wulfa Mast, Dinklage. Die RCG-Nordwest, Münster empfiehlt für das mit einem Energiegehalt von 11,4 MJ ME/kg deklarierte Bovistar Konzept eine Einsatzmenge von 1,5 kg bis 4 kg/Tier/Tag bei mittlerer Maissilagequalität.

Ergebnisse:

Der von den Herstellern angegebene Energiegehalt wurde von allen Futtern erreicht. Die Futter Bullenmast H 725 von H. Schräder und bullmast VI von KOFU überschritten die Vorgaben der deklarierten Energiestufe 2 und wurden deshalb der Stufe 3 zugeordnet. Der Gehalt an Organischer Substanz für diese Futter beträgt 80,3 bzw. 77,1 % bei einer Verdaulichkeit der Organischen Substanz von 78,5 bzw. 84,6 %. Wulfa Mast, Dinklage deklariert das Futter Rindermast mit 10,6 MJ ME/kg. Die Differenz zwischen deklariertem und am Hammel gemessenen Energiegehalt liegt innerhalb der festgelegten Toleranz, so dass die Energieangabe bestätigt wird. Aufgrund der Verdaulichkeitsprüfung wird das Futter in die Energiestufe 2 eingeordnet. Bei den Futtern der Energiestufe 3 beträgt der Gehalt an Organischer Substanz 80,6 bzw. 82,0 % mit einer Verdaulichkeit von 83,8 bzw. 81,0 %. Das Futter Bovistar Konzept hatte eine hohe Verdaulichkeit der Organischen Masse von 84,7 % bei einem absoluten Gehalt von 81,0 %, woraus sich ein ME-Gehalt oberhalb der Energiestufe 3 bestimmen ließ.

Die Schätzung des Energiegehaltes mittels Cellulase-Test ergab für alle Futter die gleiche Einstufung und Bewertung wie die Energiebestimmung über die Verdaulichkeitsprüfung am Hammel. Ein Vergleich der deklarierten Rohproteingehalte mit den von der LUFA analysierten Werten zeigt eine sehr gute Übereinstimmung. Auch ergibt sich im Wesentlichen für Calcium und Phosphor eine gute Übereinstimmung zwischen deklariertem und analysiertem Gehalt. Lediglich für die beiden Futter der Energiestufe 2 werden in der Analyse etwa 10 % niedrigere Calciumgehalte (relativ) gefunden wie in der Deklaration. Beim Fettgehalt ergeben sich ebenfalls nur geringe Unterschiede beim Vergleich der analysierten und deklarierten Werte. Nur beim Futter HS 725 wurde der deklarierte Fettgehalt um 1,3 %-Punkte überschritten, was eine relative Abweichung von mehr als 30 % bedeutet.

Kommentierung:

Im vorliegenden Test konnten die deklarierten Energiegehalte in allen Fällen bestätigt werden, womit die gute Qualität der in Nordrhein-Westfalen angebotenen Rindermastfutter dokumentiert wird. Auch die Angaben zu den Protein-, Calcium- und Phosphorgehalten halten einer Überprüfung stand. Die Überschreitung der deklarierten Energiestufe beim Bullenmast HS 725, H. Schräder, Ochtrup, und beim KOFU bullmast VI, Kottmann Tiernahrung, Neuss erklärt sich in einem Fall durch einen hohen Gehalt an Organischer Substanz und im anderen Fall durch eine sehr hohe Verdaulichkeit der Organischen Substanz. Aus Sicht der Rationsplanung ist auch die Überschreitung der Energiestufe kritisch zu betrachten, da die Zuteilung des Kraftfutters nach Energiemenge erfolgen sollte und auch die weiteren Inhaltsstoffe des Futters auf den Energiegehalt abzustimmen sind.

Mit den Mischfutterherstellern ist die Energieangabe auf Basis der Energiestufen 2, 3 und >3 (mehr als 11,2 MJ ME/kg) vereinbart. Weniger sinnvoll ist dagegen die zehntelgenaue Angabe in MJ ME/kg Futter. Unterschiede von 0,2 MJ ME/kg lassen sich in der Fütterungspraxis nicht realisieren und können auch im Verdauungsversuch nicht nachvollzogen werden. Es besteht deshalb die Forderung, die Energiedeklaration auf Basis der vereinbarten Energiestufen vorzunehmen.

Besonders markant sind im vorliegendem Test die großen Unterschiede in der Verdaulichkeit der Organischen Substanz innerhalb der Energiestufen. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Gehalte an Organischer Substanz und die differierenden Fettgehalte. Ferner führen in einzelnen Fällen die niedrigen Wassergehalte zu einem höheren Gehalt an Organischer Substanz, so dass auch bei vergleichsweise geringer Verdaulichkeit der Organischen Substanz die Vorgaben der jeweiligen Energiestufe erreicht werden.

Fazit:

Die durchgeführte Prüfung zeigt eine gute Übereinstimmung zwischen den deklarierten und den über Verdaulichkeitsbestimmung ermittelten Energiewerten. In der praktischen Fütterung der geprüften Futter sind die unterschiedlichen Konzepte zur Protein-, Mineral- und Wirkstoffausstattung unbedingt zu beachten. So ergeben sich zum Teil deutlich voneinander abweichende Einsatzmengen und unter Umständen ist eine Ergänzung mit Mineralstoffen und Einzelkomponenten erforderlich. Konkrete Fütterungshinweise und eine kompetente Beratung bekommen hierbei eine große Bedeutung, auf die ein Landwirt nicht verzichten sollte