Ausbildereignungsprüfung

Im zweiten Fachschuljahr haben die Studierenden die Möglichkeit die Ausbildereignungsprüfung abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, in dem die praktische Unterweisung eines Auszubildenden erfolgt. Die Studierenden werden im Unterricht intensiv auf diese Prüfung vorbereitet.

Die Inhalte des Unterrichts beziehen sich auf die vier verschiedenen Handlungsfelder, die in der Ausbildereignungsverordnung festgelegt sind. Dabei geht es um die Anerkennung eines Ausbildungsbetriebs, Vorstellungsgespräche, Abschluss eines Ausbildungsvertrages, Mitarbeiterführung, Unterweisung eines Auszubildenden und das Erstellen von Arbeitszeugnissen.