Terminhinweis - Schulung gemäß Landesdüngeverordnung (rote und gelbe Gebiete)
Themenschwerpunkt Landwirtschaft
Hintergrund: Betriebsinhaber, deren Flächen ganz oder teilweise in nitratbelasteten bzw. eutrophierten Gebieten (sogenannte §13 a Flächen) liegen, müssen mindestens alle drei Jahre an einer Schulungsmaßnahme zur nährstoffeffizienten Düngung gemäß der Landesdüngeverordnung (LDüngVO) NRW teilnehmen. Dies gilt auch für kleine oder extensiv wirtschaftende Betriebe (z.B. Pferde oder Mutterkuhbetriebe).
Abhängig vom Datum, ab wann ein Betrieb mit mindestens einem Schlag in eine rote/gelbe (nitratbelastete/eutrophierte) Kulisse gefallen ist, beginnt der sich wiederholende, individuelle Drei-Jahreszeitraum. Die erste Kulissenausweisung fand in 2021 statt.
Beispiel:
- Ist ein Betrieb im Jahr 2021 mit einer Fläche in eine N oder P- Kulisse gefallen, musste er bis spätestens Ende 2023 an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen.
- Ist ein Betrieb 2023 in eine N oder P- Kulisse gefallen muss er bis spätestens Ende 2025 an einer Schulung teilnehmen.
Die rechtsverbindliche Quelle zu einer Kulisse ist die Webanwendung www.elwasweb.nrw.de. Dort dann zu finden unter: Karte > Kartenthemen: Gebiete nach §5, §13a DüV und § 38a WHG
Man kann auch im ELAN unter GIS `Kulissen` die roten Kulissen einsehen.
Eine weitere Möglichkeit zur Kulisseneinsicht bietet das Düngeportal NRW. Dazu klicken Sie im Düngeportal unter `Betriebsdaten > Schläge` auf den Button `Karte GIS`.
Zu beachten ist:
- Der Betriebsinhaber trägt die Verantwortung für das Nährstoffmanagement eines Betriebes. Er kann diese Verpflichtung aber delegieren an einen entscheidungsbefugten Bewirtschafter. Dies muss eine Person im eigenen Betrieb sein und kann somit nicht an andere Betriebe oder Lohnunternehmer weiter gereicht werden.
- Die Teilnahmebescheinigungen werden personenbezogen ausgestellt. Wechselt diese Person, muss die neue Person innerhalb eines Jahres ebenfalls eine Schulung besucht haben.
- Eine Schulungsbescheinigung muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden können. Es ist nicht möglich eine Schulung nachträglich zu absolvieren. Ein Nichtbeachten hätte Bußgeld/ Prämienabzüge zur Folge.
- Die fachliche Ausrichtung der Schulung nach LDüngVO ist unerheblich. Es werden alle Bereiche wie Gartenbau, Zierpflanzen- und Ackerbau damit abgedeckt.
- An welcher Kreisstelle Sie die 2-stündige Schulung innerhalb von NRW absolvieren, ist egal. Sie müssen sich nur durch Anklicken Ihres Wunschtermines verbindlich und leider auch kostenpflichtig anmelden. Sowohl Teilnahmebescheinigung als auch Rechnung bekommen Sie dann im Nachhinein zugestellt.
Inhalte der Schulung:
- Düngerecht und rechtliche Grundlagen der Düngeverordnung
- Phosphoroptimierung: P-Düngungsstrategien im Kontext von UFD-Mais-Versuchsergebnissen
- Kalken: Nährstoffverfügbarkeit und Auswirkungen auf die Bodenstruktur
- Versuchsergebnisse aus den Modellbetrieben
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten an der Schulung teilzunehmen:
- 18.11.2024: Schulung nach Landesdüngeverordnung (Online 14:00 Uhr)
- 21.11.2024: Schulung nach Landesdüngeverordnung (Präsenz - Kreisstelle Warendorf - 14:00 Uhr)
- 26.11.2024: Schulung nach Landesdüngeverordnung (Präsenz - Kreisstelle Steinfurt - 14:00 Uhr)
- 27.11.2024: Schulung nach Landesdüngeverordnung (Online 19:00 Uhr)
Die Teilnahme an der Schulung sowie die Teilnahmebescheinigung sind kostenpflichtig.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung