Aufbau der Landwirtschaftskammer

In der Landwirtschaftskammer als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft bilden gewählte Landwirtinnen und Landwirte sowie Gärtnerinnen und Gärtner die ehrenamtlichen Entscheidungsgremien. Die Aufgaben werden von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt.
Oberstes Beschlussorgan ist die Hauptversammlung, die aus 159 gewählten Mitgliedern besteht. In der Hauptversammlung, wie in allen anderen Gremien der Landwirtschaftskammer, kommen zwei Drittel der Mitglieder aus der Wahlgruppe der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, deren Ehepartnerinnen und -partner und mitarbeitenden Familienangehörigen sowie ein Drittel aus der Wahlgruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 18 Personen aus den Bereichen der Wissenschaft, der Berufsverbände und der Landfrauen werden von der Hauptversammlung als Mitglieder berufen. Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Sie fasst die grundsätzlichen Beschlüsse für die Aufgaben der Kammer und beschließt den Haushalt.
Der Hauptausschuss wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht aus dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern und 15 weiteren Mitgliedern. Der Hauptausschuss ist die dauernde Vertretung der Hauptversammlung. Er tagt in der Regel jeden Monat einmal und gibt der Verwaltung die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Weisungen.
Der Präsident ist Vorsitzender der Hauptversammlung und des Hauptausschusses; er übt die oberste Dienstaufsicht aus.
Der Direktor ist Hauptverwaltungsbeamter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Er führt die laufenden Geschäfte und ist Dienstvorgesetzter der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landwirtschaftskammer. Er ist zugleich Landesbeauftragter und in dieser Eigenschaft eine Landesoberbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur Erfüllung der Aufgaben des Landesbeauftragten bedient er sich der Einrichtungen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer.
Der Haushaltsplan 2025 umfasst:
- Einzahlungen von rund 254,3 Mio. €
- Auszahlungen von rund 256,8 Mio. €
- Erträge von 248,7 Mio. €
- Aufwendungen von 259,9 Mio. €
Für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag des Landes erhält die Landwirtschaftskammer netto rund 164,1 Mio. €. Mit einem Teil dieser Summe werden besondere Projekte im Rahmen von Landesinitiativen finanziert. Etwa 67 % der Ausgaben sind Personalausgaben. Der Haushaltsplan enthält 1.652 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.