Landwirtschaftskammerumlage 2026: Versand der Bescheide und SEPA-Lastschrifteinzug

Das Landesamt für Finanzen (LaFin) schließt im September die Bearbeitung des Umlagejahres 2025 ab. Sollten in Einzelfällen noch Anpassungen notwendig sein, erhalten die Betriebe in Kürze die entsprechenden Änderungsbescheide.

Die neuen Festsetzungsbescheide für das Umlagejahr 2026 mit dem Zahlungsziel 15. Oktober 2026 werden im Laufe des Monats September per Post an die Umlagepflichtigen versendet.

Sofern dem LaFin zum Fälligkeitszeitpunkt ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt der Einzug automatisch. Ein SEPA-Mandat gilt für den automatischen Einzug als gültig, wenn es vom Umlagepflichtigen erteilt wurde und erfolgreich in das Abrechnungsprogramm des LaFin eingelesen werden konnte. Sollte zum Fälligkeitstag 15.10.2026 kein Einzug vom Konto erfolgen, lag kein gültiges bzw. verarbeitbares SEPA-Mandat vor. In diesem Fall ist der fällige Umlagebetrag von den umlagepflichtigen Betrieben unter Angabe des Kassenzeichens umgehend auf das im Umlagebescheid 2026 angegebene Konto des LaFin zu überweisen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Landwirtschaftskammerumlage sowie zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung (www.finanzverwaltung.nrw.de)