Datenschutzinformation des Geschäftsbereichs 4 Berufsbildung, Fachschulen

1. Allgemeines

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert. Mit den folgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Landwirtschaftskammer NRW und Ihre daraus abgeleiteten Rechte im Hinblick auf das Datenschutzrecht. Sie sind untergliedert nach den Betroffenengruppen

2. Verantwortliche Stelle

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-0
E-Mail: berufsbildung@lwk.nrw.de
Vertreten durch den Präsidenten

Datenschutzbeauftragter
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-0
E-Mail: DSGVO-AG@lwk.nrw.de


Information für Auszubildende / Umzuschulende

3. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Die Landwirtschaftskammer NRW ist als zuständige Stelle gemäß § 71, Abs. 3 in Verbindung mit § 34 ff sowie § 62 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1) berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten der Prüflinge zu verarbeiten. Die zur Verarbeitung zugelassenen Daten sind im Berufsbildungsgesetz festgelegt.

4. Daten, die mit der Eintragung eines Ausbildungs-/Umschulungsvertrages erhoben werden

  • Name, Vorname Geburtsdatum
  • Anschrift, Telefon, Fax 2), private E-Mail-Adresse 2), Handy-Nummer 2)
  • Weitere, im Ausbildungs-/Umschulungsvertrag erfasste Daten gem. § 11 Abs. 1 BBiG

5. Zwecke, zu denen Ihre Daten erhoben und verarbeitet werden

Die Landwirtschaftskammer verarbeitet Ihre Daten zweckgebunden im Rahmen der

  • Überwachung der Berufsbildung und der Beratung der an der Ausbildung/Umschulung Beteiligten gem. § 76 BBiG,
  • Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung gem. §§ 37 und 48 BBiG,
  • Ggf. Einladung zu Lehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in Einrichtungen der Landwirtschaftskammer sowie externer Anbieter.

6. Weitergabe Ihrer Daten

Für die Einladung zu Lehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung bei externen Anbietern werden Ihre Adressdaten dorthin weitergegeben. Sie dürfen nur für diesen Zweck und die Abrechnung verwendet werden.

Für Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung werden Ihre Daten an die beteiligten Prüfer und Prüferinnen der Zwischen- und Abschlussprüfung weitergegeben.

7. Dauer der Aufbewahrung Ihrer Daten

Ihre Daten werden von uns über folgende Zeiträume aufbewahrt:

  • Berufsausbildungsverträge mit Unterlagen und Schriftverkehr: fünf Jahre (Ausnahmen s. u.)
  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: 50 Jahre.
  • Schriftliche Prüfungsarbeiten: zwei Jahre
  • Anmeldung zur Prüfung und Niederschrift der Prüfung: 10 Jahre

Zur Führung der Chronik (z. B. als Grundlage für Ehrungen) und als Grundlage für Zeugniszweitschriften verwendet die Landwirtschaftskammer die folgenden personenbezogenen Daten ihrer Prüflinge zeitlich unbefristet:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Prüfungstag, Prüfungsort, Ergebnis der Prüfung.

In allen anderen Fällen werden die Daten nach Ablauf der Frist gelöscht.

Informationen über den Ort der Datenverarbeitung sowie Ihre Rechte finden Sie im letzten Abschnitt.


Informationen für Ausbildende

3. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Die Landwirtschaftskammer NRW ist als zuständige Stelle gemäß § 71 Abs.3 in Verbindung mit § 27 Abs.3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1) berechtigt und verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der Überprüfung der Eignung als Ausbildungsstätte zu erfassen und zu verarbeiten.

4. Daten, die mit der Überprüfung der Eignung als Ausbildungsstätte erhoben werden

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
  • Anschrift, Telefon, Fax 2), E-Mail-Adresse 2), Handy-Nummer 2)
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Bitte beachten Sie auch die Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder. Sofern Sie Menschen mit Behinderung ausbilden, treffen diese auch für ReZA-Fachkräfte zu.

Bei Abschluss eines Ausbildungs-/Umschulungsvertrages: Daten zur Durchführung einer Ausbildung/Umschulung

5. Zwecke, zu denen Ihre Daten erhoben und verarbeitet werden

Die Landwirtschaftskammer verarbeitet Ihre Daten zweckgebunden im Rahmen der

  • Überwachung der Berufsbildung und der Beratung der an der Ausbildung/Umschulung Beteiligten gem. § 76 BBiG,
  • Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung gem. §§ 37 und 48 BBiG,
  • Einladung zu Lehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in Einrichtungen der Landwirtschaftskammer sowie externer Anbieter.

6. Weitergabe Ihrer Daten

Für die Einladung zu Lehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung bei externen Anbietern werden Ihre Adressdaten dorthin weitergegeben. Sie dürfen nur für diesen Zweck und die Abrechnung verwendet werden.

Für Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung werden Ihre Daten an die beteiligten Prüferinnen und Prüfer der Zwischen- und Abschlussprüfung weitergegeben.

7. Dauer der Aufbewahrung Ihrer Daten

Ihre Daten werden von uns über folgende Zeiträume aufbewahrt:

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: 50 Jahre
  • Berufsausbildungsverträge mit Unterlagen und Schriftverkehr: fünf Jahre (Ausnahme: Führen der Chronik).

Zur Führung der Chronik (z. B. als Grundlage für Ehrungen) und als Grundlage für Zeugniszweitschriften verwendet die Landwirtschaftskammer die folgenden   personenbezogenen Daten der Ausbildenden zeitlich unbefristet:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift

In allen anderen Fällen werden die Daten nach Ablauf der Frist gelöscht.

Informationen über den Ort der Datenverarbeitung sowie Ihre Rechte finden Sie im letzten Abschnitt


Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie ReZA-Fachkräfte

3. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Die Landwirtschaftskammer NRW ist zuständige Stelle nach § 71 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1). Nach 28 ff BBiG in Verbindung mit der Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft 3) ist sie berechtigt und verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der Feststellung der Ausbildereignung zu erfassen und zu verarbeiten.

4. Daten, die mit der Feststellung der Ausbildereignung erhoben werden

  • Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
  • Anschrift, Telefon, Fax 2), E-Mail-Adresse 2), Handy-Nummer 2), Internetseite 2)
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Berufliche Qualifikation, Nachweise über bisherige Beschäftigungszeiten im Beruf, Arbeitszeit, Dauer der Tätigkeit im jetzigen Betrieb / im Beruf

Daten für die Registrierung als Person mit Rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikation (ReZA):

  • Name, Vorname, Nachweis über berufliche Qualifikation, Arbeitszeit/Woche

5. Zwecke, zu denen Ihre Daten erhoben und verarbeitet werden

Die Landwirtschaftskammer verarbeitet Ihre Daten zweckgebunden im Rahmen der Feststellung der Ausbildereignung sowie nachfolgend bei der Beratung und ggf. Überwachung der an der Ausbildung/Umschulung Beteiligten gem. § 76 BBiG.

6. Weitergabe Ihrer Daten

Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

7. Dauer der Aufbewahrung Ihrer Daten

Ihre Daten werden von uns 50 Jahre aufbewahrt.

Informationen über den Ort der Datenverarbeitung sowie Ihre Rechte finden Sie im letzten Abschnitt


Informationen für Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in Ausschüssen und Gremien

3. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Die Landwirtschaftskammer NRW ist als zuständige Stelle gemäß § 71 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1) berechtigt und verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliches Mitglied oder stellvertretendes Mitglied eines Ausschusses oder Gremiums zu erfassen und zu verarbeiten. Es gibt folgende Ausschüsse und Gremien:

  • Berufsbildungsausschuss und seine Unterausschüsse
  • Prüfungsausschüsse für Zwischen-, Abschluss-, Umschulungs-, Fortbildungs- und Ausbildereignungsprüfungen
  • Ausschüsse zur Erstellung überregionaler Prüfungsaufgaben
  • Überregionale Prüfungsausschüsse
  • Kommission zur Anerkennung/Überwachung von Ausbildungsstätten

4. Daten, die mit Ihrer Berufung erhoben werden

  • Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Fax 2), E-Mail-Adresse 2), Handy-Nummer 2)
  • Ggf. Angaben und Nachweise Ihrer fachlichen Qualifikation (abhängig vom Ausschuss)

5. Zwecke, zu denen Ihre Daten erhoben und verarbeitet werden

Die Landwirtschaftskammer verarbeitet Ihre Daten zweckgebunden im Rahmen der Tätigkeit des Ausschusses bzw. des Gremiums, für den/das Sie als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied berufen sind.

  • Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung gem. § 79 BBiG
  • Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen gem. §§ 37, 48, 56, 62 BBiG und AEVO 4)
  • Überprüfung der Eignung der Ausbildungsstätte gem. § 27 BBiG

6. Weitergabe Ihrer Daten

Soweit für die Durchführung der Prüfung bzw. die Arbeit des jeweiligen Ausschusses/Gremiums erforderlich, werden Ihre Daten an die Beteiligten des Ausschusses/Gremiums/ Prüfungsverfahrens weitergegeben. Die Weitergabe betrifft im Prüfungsbereich insbesondere die Feststellung der Befangenheit.

7. Dauer der Aufbewahrung Ihrer Daten

Ihre Daten werden von uns über einen Zeitraum von 50 Jahren aufbewahrt.

Informationen über den Ort der Datenverarbeitung sowie Ihre Rechte finden Sie im letzten Abschnitt


Informationen für Prüflinge der Fortbildungs- und Ausbildereignungsprüfungen

3. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Die Landwirtschaftskammer NRW ist als zuständige Stelle gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (einschließlich Meisterprüfungen) im Bereich der Landwirtschaft und Hauswirtschaft vom 18. Juni 2020 5), bzw. in Verbindung mit § 11 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung im Bereich der Landwirtschaft und Hauswirtschaft vom 18. Juni 2020 6) berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten der Prüflinge zu verarbeiten. Die zur Verarbeitung zugelassenen Daten werden in der jeweiligen Prüfungsordnung benannt.

4. Daten, die mit der Anmeldung zur Prüfung erhoben werden

  • Name, Vorname Geburtsdatum
  • Anschrift, Telefon, Fax 2), E-Mail-Adresse 2), Handy-Nummer 2)
  • Datum der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf bzw. Nachweis der fachlichen Eignung;
  • berufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf nach der Abschlussprüfung;
  • ggf. Nachweise für die Zulassung zur Prüfung in Ausnahmefällen gem. § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung

5. Zwecke, zu denen Ihre Daten erhoben und verarbeitet werden

Die Landwirtschaftskammer verarbeitet Ihre Daten zweckgebunden im Rahmen der Durchführung von Prüfungen und Ausstellung von Zeugnissen.

6. Weitergabe Ihrer Daten

Soweit für die Durchführung der Prüfung erforderlich, werden Ihre Daten an die beteiligten Prüferinnen und Prüfer weitergegeben.

7. Dauer der Aufbewahrung Ihrer Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus § 27 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (einschließlich Meisterprüfungen) im Bereich der Landwirtschaft und Hauswirtschaft vom 18. Juni 2020 5). Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit dem Abschluss der Prüfung.

Zur Führung der Chronik (z. B. als Grundlage für Ehrungen) und als Grundlage für Zeugniszweitschriften verwendet die Landwirtschaftskammer die folgenden personenbezogenen Daten ihrer Prüflinge zeitlich unbefristet:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Prüfungstag, Prüfungsort, Ergebnis der Prüfung

Informationen über den Ort der Datenverarbeitung sowie Ihre Rechte finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.


Weitere Informationen für alle Betroffenen

8. Ort der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Sie liegen auf einem Server der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Landwirtschaftskammer unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der VO (EU) 2016/679-DatenschutzGrundverordnung- und ist vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik nach ISO 27001 zertifiziert.

9. Betroffenenrechte

Gegenüber der Landwirtschaftskammer NRW besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten.

Sofern der ordnungsgemäße Ablauf der Ausbildung und der Prüfungen nicht behindert und auch nicht gegen die genannten Aufbewahrungsfristen verstoßen wird, haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Einschränkung und Löschung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu:

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4,
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 384240
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de


1) https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html

2) Angabe freiwillig und jederzeit widerrufbar

3) https://www.gesetze-im-internet.de/lwhwpr_fanerkv/LwHwPr%C3%BCfAnerkV.pdf

4) https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/index.html

5) https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/po-fortbildung.pdf

6) https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/pruefungsordnung-bap.pdf

Stand: September 2020