Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen, Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 BBiG

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1. Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen

2. Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 BBiG


1. Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen

  • Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet alle 1,5 bis 2 Jahre (je nach Standort Münster-Wolbeck oder Köln-Auweiler) Weiterbildungsangebote zu landwirtschaftlichem Grundlagenwissen an, auch bekannt als „Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen“ bzw. „Abendschule“.
  • Der Lehrgang kann auch als Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) genutzt werden. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (s.u. 2. Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 BBiG).
  • Weitere Bildungsangebote zu verschiedenen Themen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter diesem Link: Weiterbildung in der Landwirtschaft

Direkt zur Anmeldung

Hinweise zur Anmeldung

  • Bitte melden Sie sich über einen der entsprechenden Links für den jeweiligen Standort online an.
  • Nach dem Absenden der Anmeldung werden Sie in der Bestätigungsmail gebeten, die Anmeldeunterlagen per E-Mail an anna-lena.ahring@maillwk.nrw.de zu senden.

Wo und Wann

  • Die Lehrgänge werden an zwei Standorten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt: dem Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck und der Fachschule für Agrarwirtschaft Köln-Auweiler.
  • In Münster-Wolbeck starten ab 2027 jährliche Lehrgänge jeweils im Januar und enden im April des Folgejahres.
  • In Köln-Auweiler starten die Lehrgänge jeweils in den geraden Jahren (2026, dann 2028, ff.) im September und enden zwei Jahre später im April, unterbrochen durch eine Sommerpause.

Inhalte

  • Je Woche findet in der Regel ein Abend mit je vier Unterrichtsstunden (Ustd, 45 min) statt.
  • Der Lehrgang umfasst folgende Bestandteile:
    • Grundlehrgang (Theorie) für
      • Pflanzenproduktion - 72 Unterrichtsstunden (Ustd.),
      • Tierproduktion - 72 Ustd.,
      • Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 48 Ustd.,
    • fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
      • Pflanzenproduktion/Landtechnik (DEULA) - 80 Ustd.
      • und Tierhaltung (Haus Düsse)- 40/ 80 Ustd.

Anmeldung und Anmeldeunterlagen

  • Die Anmeldung nehmen Sie bitte standortbezogen unter den oben angegebenen Buttons vor (siehe auch: Direkt zur Anmeldung). Dort finden Sie auch noch mehr Informationen zum Lehrgang.
  • Bitte beachten Sie: Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“.
  • Die Plätze werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung zugewiesen!

Teilnehmerbeitrag

Ab Januar 2027 vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm (Stand: Mai 2026)

  • Grundlehrgang (192 Unterrichtsstunden) 1.900 € / Teilnehmenden
  • Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
    • Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen)
    • DEULA Westfalen-Lippe GmbH 1090 € / DEULA Rheinland 1040 €.
  • Für die eventuelle Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung fallen zusätzliche Gebühren an:
    • 154 € für die Zulassungsentscheidung zur Prüfung
    • 154 € für die Durchführung der Abschlussprüfung

Ansprechpartnerinnen

  • Fragen zur Gesamtorganisation:
    Anna-Lena Ahring, 02945 989 753, anna-lena.ahring@maillwk.nrw.de
  • Fragen zur Lehrgangsorganisation in Köln-Auweiler:
    Birgit Pannenbecker (Dozentin), 0221 53 40 290, birgit.pannenbecker@maillwk.nrw.de
  • Fragen zur Zulassung für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 BBiG (siehe auch nachfolgenden Text unter Punkt 2):
    Ursula Wagener, 0251 23 76 463, ursula.wagener@maillwk.nrw.de

2. Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach §45.2 BBiG

  • Ein Berufsabschluss kann entweder über eine duale Ausbildung (i. d. R. 3 Jahre) oder über die Zulassung nach § 45.2 BBiG erworben werden.
  • Die Zulassung nach § 45.2 BBiG richtet sich an Personen, die mindestens die 1,5-fache Zeit (also 4,5 Jahre, zu verstehen als Vollzeittätigkeit mit 40h/Woche) an Tätigkeit in der Landwirtschaft nachweisen können.
  • Anerkannt werden ausschließlich Zeiten der Tätigkeit in der Landwirtschaft außerhalb von Schule, Ausbildung, Fortbildung oder Studium.
  • Die berufliche Handlungsfähigkeit muss im gesamten Berufsbild Landwirt/-in erworben werden.
  • Teilzeittätigkeit kann berücksichtigt werden, verlängert aber die zulassungsrelevante Zeit entsprechend. Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:
    • bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
    • bei landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit, beispielhaft 20 Wochenstunden: 9,0 Jahre
  • Der Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte bietet eine gute Vorbereitung auf die Prüfung, die Lehrgangsteilnahme berechtigt jedoch nicht automatisch zur Prüfungsteilnahme. Entscheidend ist der Tätigkeitsnachweis im genannten zeitlichen Umfang.
  • weiteres Material zur Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung Landwirt/-in ist hier zu finden:
  • die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss bis zum 31.10. des Jahres für die Prüfungsteilnahme im Sommer des Folgejahres erfolgen
  • Den Anmeldevordruck finden Sie in Kürze hier verlinkt.

Bei Unklarheit oder der Bitte um eine Voreinschätzung zur Zulassungsfähigkeit melden Sie sich gerne!

Ursula Wagener, 0251 23 76 463, ursula.wagener@maillwk.nrw.de

Rechtsgrundlagen