Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen, Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 BBiG

1. Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen
2. Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 BBiG
1. Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen
- Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet alle 1,5 bis 2 Jahre (je nach Standort Münster-Wolbeck oder Köln-Auweiler) Weiterbildungsangebote zu landwirtschaftlichem Grundlagenwissen an, auch bekannt als „Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen“ bzw. „Abendschule“.
- Der Lehrgang kann auch als Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) genutzt werden. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (s.u. 2. Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 BBiG).
- Weitere Bildungsangebote zu verschiedenen Themen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter diesem Link: Weiterbildung in der Landwirtschaft
Direkt zur Anmeldung
Hinweise zur Anmeldung
- Bitte melden Sie sich über einen der entsprechenden Links für den jeweiligen Standort online an.
- Nach dem Absenden der Anmeldung werden Sie in der Bestätigungsmail gebeten, die Anmeldeunterlagen per E-Mail an anna-lena.ahring@maillwk.nrw.de zu senden.
Wo und Wann
- Die Lehrgänge werden an zwei Standorten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt: dem Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck und der Fachschule für Agrarwirtschaft Köln-Auweiler.
- In Münster-Wolbeck starten ab 2027 jährliche Lehrgänge jeweils im Januar und enden im April des Folgejahres.
- In Köln-Auweiler starten die Lehrgänge jeweils in den geraden Jahren (2026, dann 2028, ff.) im September und enden zwei Jahre später im April, unterbrochen durch eine Sommerpause.
Inhalte
- Je Woche findet in der Regel ein Abend mit je vier Unterrichtsstunden (Ustd, 45 min) statt.
- Der Lehrgang umfasst folgende Bestandteile:
- Grundlehrgang (Theorie) für
- Pflanzenproduktion - 72 Unterrichtsstunden (Ustd.),
- Tierproduktion - 72 Ustd.,
- Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 48 Ustd.,
- fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
- Pflanzenproduktion/Landtechnik (DEULA) - 80 Ustd.
- und Tierhaltung (Haus Düsse)- 40/ 80 Ustd.
Anmeldung und Anmeldeunterlagen
- Die Anmeldung nehmen Sie bitte standortbezogen unter den oben angegebenen Buttons vor (siehe auch: Direkt zur Anmeldung). Dort finden Sie auch noch mehr Informationen zum Lehrgang.
- Bitte beachten Sie: Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“.
- Die Plätze werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung zugewiesen!
Teilnehmerbeitrag
Ab Januar 2027 vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm (Stand: Mai 2026)
- Grundlehrgang (192 Unterrichtsstunden) 1.900 € / Teilnehmenden
- Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
- Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen)
- DEULA Westfalen-Lippe GmbH 1090 € / DEULA Rheinland 1040 €.
- Für die eventuelle Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung fallen zusätzliche Gebühren an:
- 154 € für die Zulassungsentscheidung zur Prüfung
- 154 € für die Durchführung der Abschlussprüfung
Ansprechpartnerinnen
- Fragen zur Gesamtorganisation:
Anna-Lena Ahring, 02945 989 753, anna-lena.ahring@maillwk.nrw.de - Fragen zur Lehrgangsorganisation in Köln-Auweiler:
Birgit Pannenbecker (Dozentin), 0221 53 40 290, birgit.pannenbecker@maillwk.nrw.de - Fragen zur Zulassung für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 BBiG (siehe auch nachfolgenden Text unter Punkt 2):
Ursula Wagener, 0251 23 76 463, ursula.wagener@maillwk.nrw.de
2. Zulassungsbedingungen für die Berufsabschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach §45.2 BBiG
- Ein Berufsabschluss kann entweder über eine duale Ausbildung (i. d. R. 3 Jahre) oder über die Zulassung nach § 45.2 BBiG erworben werden.
- Die Zulassung nach § 45.2 BBiG richtet sich an Personen, die mindestens die 1,5-fache Zeit (also 4,5 Jahre, zu verstehen als Vollzeittätigkeit mit 40h/Woche) an Tätigkeit in der Landwirtschaft nachweisen können.
- Anerkannt werden ausschließlich Zeiten der Tätigkeit in der Landwirtschaft außerhalb von Schule, Ausbildung, Fortbildung oder Studium.
- Die berufliche Handlungsfähigkeit muss im gesamten Berufsbild Landwirt/-in erworben werden.
- Teilzeittätigkeit kann berücksichtigt werden, verlängert aber die zulassungsrelevante Zeit entsprechend. Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
- bei landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit, beispielhaft 20 Wochenstunden: 9,0 Jahre
- Der Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte bietet eine gute Vorbereitung auf die Prüfung, die Lehrgangsteilnahme berechtigt jedoch nicht automatisch zur Prüfungsteilnahme. Entscheidend ist der Tätigkeitsnachweis im genannten zeitlichen Umfang.
- weiteres Material zur Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung Landwirt/-in ist hier zu finden:
- Bildungsserver agrar: Leittexte
www.bildungsserveragrar.de/lehrmaterialien/leittexte/leittexte-zum-herunterladen/leittexte-landwirtin/landwirt/ - Berufsbildung NRW:
www.berufsbildung.nrw.de/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage/berufe-bis-z/landwirtin-und-0 - Verlag Eugen Ulmer: landwirtschaftliche Fachbücher, Arbeitsblätter und Lösungen
www.ulmer.de/buecher/ausbildung/ausbildung-landwirt-forstwirt-tierwirt-fischwirt/167407.html - Verlag Europa-Lehrmittel: Lernsituationen und Lösungen
www.europa-lehrmittel.de/Ausbildung/Landwirtschaft/ - www.azubishop24.de/search?sSearch=landwirt&p=1: Apps, Hörbücher, Lernkarten
- die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss bis zum 31.10. des Jahres für die Prüfungsteilnahme im Sommer des Folgejahres erfolgen
- Den Anmeldevordruck finden Sie in Kürze hier verlinkt.
Bei Unklarheit oder der Bitte um eine Voreinschätzung zur Zulassungsfähigkeit melden Sie sich gerne!
Ursula Wagener, 0251 23 76 463, ursula.wagener@maillwk.nrw.de