Bodenerosion durch Wasser - Ursachen, Bedeutung und Umgang in der Praxis
Der Leitgedanke bei Problemen mit der Bodenerosion durch Wasser ist primär, Bodenschutz durch Vorsorge zu betreiben. Vorsorgender Bodenschutz ist absolut vorrangig, denn ist der Boden erst einmal geschädigt, so kann er nur noch in sehr wenigen Fällen, auch nach technisch aufwändiger und teurer Sanierung, in seine natürliche Leistungsfähigkeit zurückversetzt werden.
Um diesem Leitgedanken Rechnung zu tragen, soll in NRW der Weg der Gefahrenabwehr mit einfachen Mitteln gemäß §3 Absatz 5 BBodSchV beschritten werden. Zur Gefahrenermittlung hat die Kreisordnungsbehörde als zuständige untere Bodenschutzbehörde bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung eine orientierende Untersuchung zu veranlassen. Ergeben sich aus der orientierenden Untersuchung konkrete Anhaltspunkte, wird empfohlen, möglichst frühzeitig den Direktor der Landwirtschaftskammer als für die landwirtschaftliche Beratung zuständige Behörde hinzuzuziehen. Ansprechpartner sind die Bezirksstellen für Agrarstruktur.
Die vorliegende Broschüre, die sich an die Unteren Bodenschutzbehörden wendet, zeigt die Vorgehensweise bei der Einschätzung und Bewertung der Erosionssituation durch die Landwirtschaftskammer sowie die verfügbaren pflanzenbaulichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr mit einfachen Mitteln auf.