N-Düngung bei Grünland-Neuansaaten
Erfolgen Grünlandumbrüche mit dem Pflug oder vergleichbarer Bodenbearbeitungsintensität, ist mit einer hohen Stickstofffreisetzung zu rechnen, was über Nitrat-Auswaschungsverluste ein potenzielles Risiko für das Grundwasser darstellen kann. Diese sind jedoch im Frühjahr deutlich geringer einzustufen als im Herbst, wenn die Sickerwasserperiode unmittelbar bevorsteht. Wird ein Grünlandumbruch mit dem Pflug in wassersensiblen Gebieten in Erwägung gezogen, beispielsweise als Maßnahme zur Bekämpfung hoher Mäusepopulationen, sollten unbedingt die zuständigen Wasserberater der Landwirtschaftskammer einbezogen werden, um Einzelfälle vor Ort zu entscheiden.
Bei Neuansaaten sollte im ersten Jahr nach der Ansaat möglichst auf die Gülledüngung im stehenden Bestand verzichtet werden. Ansonsten kann es aufgrund des Salzgehaltes in der Gülle zu Schädigungen an den jungen Gräsern kommen (Verätzungsgefahr). Ist zur Neuansaat im Frühjahr eine vorhergehende Bodenbearbeitung geplant, kann jedoch zuvor Gülle ausgebracht werden. Da eine umzubrechende Grünlandnarbe wie „unbestelltes“ Ackerland zu werten ist, muss die Gülle entsprechend der Düngeverordnung innerhalb von vier Stunden eingearbeitet werden. In Gebieten mit rotem Grundwasserkörper beträgt die Einarbeitungsfrist eine Stunde nach Beginn der Gülleausbringung. Die ausgebrachten Gülle-Mengen sollten in dem beschriebenen Verfahren moderat sein und auf 50 kg/ha Gesamt-N begrenzt werden.
Das Unterpflügen von Gülle macht aus pflanzenbaulicher Sicht keinen Sinn, da die Nährstoffe in Flugsohlentiefe für die jungen Gräser kaum erreichbar sind. Erfolgt eine Neuansaat im Direktsaatverfahren ohne jegliche Bodenbearbeitung in eine abgetötete Grünlandaltnarbe, so ist die Ausbringung von Gülle in Breitverteilung sowie im Schleppschlauch- oder Schleppschuhverfahren nicht zu empfehlen. Da noch keine aufnahmefähige Pflanzendenke vorhanden ist, wären die N-Verluste in Form von Ammoniak zu groß und dadurch die Effizienz des eingesetzten Stickstoffs deutlich vermindert. Das Einschlitzen der Gülle in den Boden ohne N-aufnehmende Vegetation zu diesem Zeitpunkt ist ebenfalls kritisch zu beurteilen.
Auch für Grünlandneuansaaten ist eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen. Nach einem Grünlandumbruch werden vor allem im ersten Jahr meist hohe N-Mengen mineralisiert, welche potenziell auswaschungsgefährdet sind. Auch wenn es in der Düngeverordnung so explizit nicht geregelt ist, sollte die Stickstoffnachlieferung aus dem Grünlandumbruch im Hinblick auf den Gewässerschutz auf jeden Fall berücksichtigt werden. Dabei sollten bei Frühjahrsumbruch im ersten Jahr mindestens 50 kg/ha N-Nachlieferung in der Düngebedarfsermittlung einkalkuliert werden. Im zweiten Jahr nach dem Pflegeumbruch können nochmals mindestens 15 kg/ha N-Nachlieferung kalkuliert werden.
Ist im Rahmen der Grünlandneuansaat aufgrund von Futterknappheit die Einsaat von Einjährigem Weidelgras als „Ammengrases“ geplant, sollte sich die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff am zu erwartenden Ertrag dieses Ackerfuttergrases orientieren, das im ersten frühen Aufwuchs ertragsbestimmend ist. Je nach Naturraum und Standortverhältnissen ist mit einer Ertragserwartung von 30 bis 35 dt/ha zum Zeitpunkt des Ährenschiebens zu rechnen. Dem gegenüber steht ein N-Bedarf von 80 bis 100 kg/ha. Die kalkulatorischen N-Nachlieferungsmengen aus dem Boden (10 kg/ha bei Mineralböden) und 10 Prozent aus der Gesamt-N-Menge der Gülle des Vorjahres, sind entsprechend der Düngeverordnung im Rahmen der Düngebedarfsermittlung für das Grünland über das ganze Jahr betrachtet in Ansatz zu bringen. In den Folgeschnitten sollte dann die bereits erwähnte N-Nachlieferung aus dem Grünlandumbruch in der Düngekalkulation unbedingt einfließen.
Autor: Hubert Kivelitz