Mindestentfernungen von Vermehrungsbeständen

Mindestentfernungen bei der Aussaat von Vermehrungsbeständen von Getreide im Herbst beachten
Um Fremdeinkreuzungen zu vermeiden müssen bei den fremdbefruchtenden Arten wie z.B Roggen bestimmte Mindestabstände zu Nachbarbeständen anderer Sorten der gleichen Art eingehalten werden. Aber auch bei den Selbstbefruchtern Wintergerste und Triticale sind Mindestentfernungen zu beachten, da es zu einem gewissen Anteil an Fremdbefruchtungen kommen kann. Bei Wintergerste gelten diese Mindestentfernungen zu Nachbarbeständen mit Wintergerstensorten anderer Zeiligkeit. Zwischen Gerstenbeständen mit unterschiedlichen Sorten der gleichen Zeiligkeit sind keine Mindestentfernungen erforderlich, hier genügt der normale Trennstreifen von 40 cm. Für die einzelnen Getreidearten sind die erforderlichen Mindestentfernungen in der Übersicht dargestellt.
Folgende Mindestentfernungen in Metern sind einzuhalten: | V/B* | Z bzw. Z-1* | Z-2* |
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bei Roggen (Populationssorten) zu Feldbeständen anderer Sorten derselben Art oder derselben Sorte mit starker Unausgeglichenheit | 300 | 250 | -- |
bei Hybridsorten von Getreide (außer Weizen und Roggen) zu Feldbeständen anderer Sorten derselben Art | 100 | 50 | -- |
bei Hybridsorten von Weizen zu anderen Sorten derselben Art | 25 | 25 | -- |
bei Wintergerste zu gleichzeitig stäubenden Feldbeständen von Wintergerstensorten mit anderer Zeiligkeit | 100 | 50 | 50 |
bei Triticale zu gleichzeitig stäubenden Feldbeständen mit einer anderer Triticalesorte | 50 | 20 | 20 |
außerdem zu allen Nachbarständen von Mähdruschfrüchten | Trennstreifen (mind. 40 cm) |
* V = Vorstufensaatgut, B = Basissaatgut, Z = Zertifiziertes Saatgut, Z-1 = Zertifiziertes Saatgut erster Generation Z-2 = Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation
Bei Hybridroggen ist für die Erzeugung von Z-Saatgut sogar eine Mindestentfernung von 500 m vorgeschrieben. Bei der Produktion von Basissaatgut von Hybridroggen sind je nach Erbkomponente zwischen 600 und 1.000 m Mindestabstand vorgeschrieben. Bei den Gräsern werden nur die Rispenarten als Selbstbefruchter behandelt, alle übrigen Gräserarten zählen zu den Fremdbefruchtern. Die Mindestentfernungen betragen hier bei Schlägen von unter 2 ha Größe 200 m (Vorstufen- /Basissaatgut) bzw. 100 m (Z-Saatgut), bei Schlägen über 2 ha Größe sind es 100 m (Vorstufen-/Basissaatgut) bzw. 50 m (Z-Saatgut).
Werden die Mindestentfernungen unterschritten, hat das bei der Feldbesichtigung eine Teil- oder Totalaberkennung des Vermehrungsvorhabens zur Folge, da Einkreuzungen nicht ausgeschlossen werden können und dieser Mangel im Nachhinein nicht mehr zu bereinigen ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, schon bei der Aussaat auf die Einhaltung der Mindestentfernung zu achten. Hierzu kann es hilfreich sein, sich gegebenenfalls mit seinem Berufskollegen der etwaige Nachbarflächen bewirtschaftet abzusprechen.
Autor: Holger Dietzsch