Vermehrungsfläche für Winterraps in NRW steigt wieder an

Nachdem sich die Vermehrungsfläche für Winterraps in NRW seit 2012 jährlich verringerte, steigt sie für das Erntejahr 2018 erstmals wieder an. Für die Ernte in 2018 wurden im Spätsommer 2017 546 ha Winterrapsvermehrung ausgesät. Das entspricht einem Anstieg um 36 % bzw. 145 ha im Vergleich zum Vorjahr.

Vermehrungsfläche von Winterraps in NRW 2018

Grund für den Anstieg ist, dass in diesem Jahr von mehreren, kurz vor der Zulassung stehenden Sorten, größere Flächen (109 ha) zur Vermehrung angemeldet wurden. Diese werden vor der Zulassung bereits zur Kategorie „Z“ vermehrt, um sie nach der Zulassung schnell in den Handel bringen zu können.

Wie auch in den Vorjahren findet die nordrhein-westfälische Rapsvermehrung schwerpunktmäßig im Kreis Kleve (70 %) und im Rhein-Erft-Kreis (22 %) statt. Im Vergleich zur traditionellen Anbauregion Westfalen-Lippe sind die Rahmenbedingungen für die Hybridrapsvermehrung im Rheinland günstiger. Gründe dafür sind z.B. ein geringerer Rapsanteil in der Fruchtfolge (Einhaltung der großen Mindestabstände zu Nachbarflächen mit anderen Rapssorten) und frühere Erntetermine. Mittlerweile wird es jedoch auch im Rheinland immer schwieriger geeignete Vermehrungsflächen zu finden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen: denn fünf Jahre vor der Vermehrung dürfen keine Pflanzen einer anderen Art, die zu Fremdbefruchtung führen kann, und keine Pflanzen anderer Rapssorten sowie anderer Saatgutkategorien derselben Sorte auf der Fläche angebaut worden sein!

Hybriden dominieren

Im bundesweiten Vergleich der Winterraps-Vermehrungsflächen liegt NRW seit langer Zeit im oberen Bereich. Mit 401 ha hatte NRW 2017 einen Anteil von 16,3 % an der bundesweiten Winterraps Vermehrungsfläche und lag somit nach Niedersachsen (25,8 %), Schleswig-Holstein (18,6 %) und Sachsen-Anhalt (17,5 %) an vierter Stelle.

Die Sortenvielfalt hat im Vergleich zu den Vorjahren weiter abgenommen. Waren es in den Jahren zuvor durchweg mindestens zehn zugelassene Sorten, so stehen zur Ernte 2018 insgesamt noch sieben zugelassene Sorten zur Vermehrung auf NRWs Feldern. Die Anzahl der zu vermehrenden Stämme und Erbkomponenten ist mit ca. 40 Stück (43 in 2018) seit Jahren konstant, was auf die kontinuierliche Arbeit der ansässigen Züchterhäuser zurückzuführen ist.

Der Anteil der Hybridsorten hat in den letzten 15 Jahren sehr stark zugenommen und die Liniensorten nahezu vollständig aus der nordrhein-westfälischen Rapsvermehrung verdrängt. Von 2003 bis 2008 lag der Anteil von Hybridsorten zwischen 55 und 70 %; in 2009 wurden erstmals 80 % und seit 2013 dauerhaft 90 % überschritten. Zur Ernte 2018 liegt der Anteil der Hybridsorten auf NRWs Winterrapsvermehrungsflächen bei 98,4 %.

Winterrapsverehrung in NRW

Dabei decken die Sorten Bender (218 ha); Avatar (100 ha) und Hattrick (98 ha) 75 % der Vermehrungsfläche ab. Außerdem werden die Sorten Xenon (13 ha), Akela (5 ha, Liniensorte), Capper (4 ha) und Shrek (4 ha) vermehrt.

Es ist zu beachten, dass von einer angelegten Vermehrungsfläche einer Sorte nicht unbedingt deren Saatgutverfügbarkeit ableitet werden kann. Vor allem bei Winterraps wird, anders als bei Getreide, in größerem Maße auch mit Überlagern gearbeitet. Zudem ist die Vermehrungsquote je Hektar um ein Vielfaches höher als die von Getreide. Das bedeutet, dass auch noch Saatgut aus den Vorjahren verfügbar sein kann. Zudem erfolgt ein Teil der Saatgutvermehrung aufgrund der früheren Erntetermine in wärmeren Regionen Süddeutschlands und / oder Südeuropas.

Hybridrapsproduktion

Die Saatgutproduktion von Hybridsorten ist unabhängig von dem jeweiligen Hybridsystem (z.B. MSL-System, Ogura-INRA-System, SAFECROSS-System) vergleichsweise aufwändig und erfolgt bei diesen Systemen in ähnlicher Weise. Dabei wird eine Mutterlinie mit einer Bestäuberlinie (Pollenlieferant) gekreuzt. Um Selbstbefruchtung zu vermeiden sind die männlichen Blütenorgane der Mutterlinie sterilisiert. Mutter- und Bestäuberlinie werden in Streifen nebeneinander angebaut. Damit möglichst viele fertile Pollen für die Befruchtung der Blüten der Mutterlinie zur Verfügung stehen muss die Blüte beider Linien zeitglich erfolgen. Ungünstige Witterungsbedingungen (z.B. Regen) während der Blüte oder ein asynchroner Blühzeitraum von Mutter- und Bestäuberlinie können zu einer schlechteren Befruchtung und dadurch zu einem verminderten Schotenansatz führen. Im Bedarfsfall wird zur Bestäubungslenkung, ein Teil des „Bestäuberstreifens“ abgeschlegelt. Dadurch wird dieser Teil in seiner vegetativen Entwicklung zurückgesetzt und gelangt später zur Blüte. Der Blühzeitraum der Vaterpflanzen wird somit verlängert was eine bessere Bestäubung der Mutterpflanzen gewährleistet. Nach der Blüte werden die Pflanzen der Bestäuberlinie komplett entfernt, d.h. abgeschlegelt. Beerntet wird letztendlich nur die Mutterlinie, deren Erntegut die Hybride ist.

Autor: Petra Zimmermann