Herdenschutzhunde

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Herdenschutzhund

Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden wird in einem anerkannten Wolfsgebiet gefördert. Beantragbar sind Kosten für die Anschaffung von:

  • Ausgebildeten Herdenschutzhunde, deren Tauglichkeit durch eine Zertifizierung der AG Herdenschutz e.V. oder andere Institutionen mit vergleichbaren Standards nachgewiesen werden kann.
  • Personen, die mit geförderten Herdenschutzhunden umgehen, müssen ihre Sachkunde über den Umgang mit Herdenschutzhunden nachweisen.
  • Anerkannt werden Sachkundenachweise von den unterschiedlichen Verbänden, die sich mit der Herdenschutzhunde-Zucht und –Einsatz als eingetragener Verein beschäftigen.

Für die Herdenschutzhundehaltung gelten folgende Bedingungen:

  • Je 100 Mutterschafe werden 2 Herdenschutzhunde gehalten,
  • In einer Teilherde werden mindestens 2 Hunde gemeinsam eingesetzt.
  • Die Herdenschutzhunde dürfen nur in einer geeigneten Einzäunung gehalten und eingesetzt werden; ein grundgeschützter Zaun gilt als geeignet.
  • Warnschilder an der Einzäunung müssen auf die Hunde und deren Verhalten hinweisen.

Ansprechpartner

E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de